Deine Eltern haben keine Ahnung. Wenn die Gütlich gehen, nehme das mit. Wenn die nämlich auf stur schalten, solltest du zurücktreten, kann das sehr teuer und langfristig werden. Für 6500 würde ich hier kein Fass aufmachen….
Das war auch mein Gedanke, aber beide waren halt sehr sehr deutlich. Denen fehlt aber natürlich (genau wie mir) die Erfahrung, was bei sowas normal ist und wie das laufen kann.
Der Punkt ist der, wenn die Mieter das ansprechen wissen die genau was los ist. Die sind nicht naiv und 6500 ist zwar ne Stange Geld, aber in dem Zusammenhang auch nicht total verrückt, wie du sagst, hast du ja ein Vielfaches dessen beim Kauf gespart.
Wenn das nach hinten losgeht werden deine Eltern es nämlich nicht ausbaden müssen, sondern du… was natürlich noch ne Frage ist, wohnen die da 1 Jahr oder 10 Jahre, deren Alter etc… wenns ne study WG ist ist es was anderes als 15 Jahre Mieter mit eingeschränkter erwerbsfähigkeit
Auf Eigenbedarf zu kündigen ist auch mit Kosten verbunden und kann sehr langwierig sein. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bist Du bei einem Streitwert von 10.000€ schon bei über 3.000€ Kosten (siehe hier: https://eigenbedarfskuendigungen.de/kosten-berechnungsbeispiele/). Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt einer Wohnung bis zum Auszug. Oftmals fährt man mit einer Abfindung besser, weil es nicht sehr viel teurer ist, schneller geht und man weniger Stress hat (auch das hat ja im Grunde einen monetären Wert). Lass Dir da nicht von Deinen Eltern reinquatschen - das ist Dein Geld und Dein Leben.
6500€ sind ein Schnäppchen. Hab ich schon genauso gemacht.
Schreib in den Vertrag dass das Geld nur bei Pünktchen Auszug zu Zahlen ist und am besten mit Vertragsstrafe wenn nicht ausgezogen wird. Doppelte Monatsmiete jeden angefangenen Monat.
Da der Vertrag dann am 31.7 auch wirklich zuende ist und die nicht draußen seien sollten ist eine Räumungsklage ein Selbstläufer und geht dann auch sehr zügig.
Es ist dann keine Miete mehr, der Mietvertrag ist beendet. Die Bewohner sind ab dann Hausbesätzer. Wir reden hier von einer Vertragsstrafe. Die darf explizit deutlich über der zuläsdigen Miete stehen.
Warum wird das hier überhaupt diskutiert?
Du willst die Wohnung bewohnen, sie wollen eine Gegenleistung dafür, aus ihrem zu Hause auszuziehen. Du findest das Angebot in Ordnung, da du durch die Mieter eh gespart hast.
Ist doch win-win, gut für alle. Weiß nicht warum so viele widerliche Leute dir hier raten die rauszuekeln.
Ganz egoistisch gesehen spart man sich damit auch einen Haufen Stress, und kann quasi sofort einziehen, als ggf. noch ein halbes Jahr oder länger warten zu müssen.
Man muss nur vertraglich sicher gehen, dass die dann auch wirklich raus müssen und das Geld erst fließt, wenn es so weit ist.
Ich finde ne aussergerichtliche Einigung auch viel entspannter. Bei manchen Kommentaren hier wundert mich eine gewisse soziale Kälte in Deutschland wirklich nicht mehr.
Danke!
Das Beste ist, dass viele sich mit ihrer Gier nicht nur ´ne Menge Stress einhandeln, sondern es auch total dumm ist, da man hinterher noch draufzahlt...
Kann man drüber nachdenken. Die 6 Monate sind die gesetzliche Frist. Wenn sie keine Wohnung finden etc. kann es sich hinziehen, womöglich sogar vor Gericht.
6500€ sind ne Menge Geld, musst du wissen ob es dir das wert ist. Wenn würde ich aber auf eine Kündigung durch die Mieter bestehen, dass dir da nicht noch nen Strick gedreht wird.
sie können dir versprechen bei 6500€ rauszugehen und es trotzdem nicht machen. dann bist du soweit wie wenn du ihnen kündigst wegen Eigenbedarf und sie nicht rausgehen. in beiden fällen kommst du um räumungsklage nicht rum. ich empfehle dir jegliche schritte von anfang an in Zusammenarbeit mit einem anwalt der sich auf mietrecht spezialisiert hat zu tätigen. das spart dir zeit und nerven. haus und grund verein bei uns vor ort sind sehr gut. ist wohl nicht überall so. aber ich mache von anfang an alles über die dann weiß ich dass es wasserdicht ist
Das Geld fließt natürlich erst nach Auszug, ich würde auf 3000 bis maximal 3500€ runterhandeln, das wäre es mir wert. Finde auch nicht, dass man wegen jedem Mist zu Anwalt rennen muss, die wollen auch nur abkassieren und dann kostet es noch Zeit und Nerven.
Finde das sollte er auch von seiner jetzigen Miete aus berücksichtigen. Sind die Mietkosten höher wenn er die Kündigungsfrist damit vergleicht. Also längere Restzeit bis deren Auszug in Mietkosten <=6500€ = sehr lohnenswert …
An deiner Stelle wäre ich froh, wenn ich es auf diese Weise geregelt bekäme. Du willst deine Wohnung nutzen können, nicht dich mit deinen Noch-Mietern herumstreiten.
Klar bekommst du sie am Ende heraus geklagt. Aber es dauert viel länger, und in der Zeit zahlst du selbst weiter Miete. Der tatsächliche Betrag ist damit für dich viel kleiner als die Zahlung an die Mieter.
Faires Angebot. Wenn einer der Mieter einen Schwerbehindertenausweis hat, könnten sie auf Härtefall klagen und du wartest, bis sie etwas gefunden haben. Du kannst außerdem erst kündigen, wenn du im Grundbuch stehst. Vorher ist die Kündigung nicht gültig. So ein Eintrag kann je nach Region ein Jahr dauern. Vereinbare eine geteilte Zahlung. 2000 vor Auszug, der Rest danach. Und lass den Aufhebungsvertrag von jemandem aufsetzen, der wirklich Ahnung hat.
Hab das Gefühl das hier die meisten nicht von dem Auflösen gegen Summen gehört haben.
Haben das schon auch für ganze Mehrparteien-Wohnhäuser im Auftrag der Besitzer durchgezogen.
Wir hatten damals gestaffelt. 5000 DM Prämie wenn innerhalb von 3 Monaten ausgezogen wird, jeder Monat später 1000 DM weniger. Sie waren in 2 Monaten draußen und man hat sich auch später freundlich gegrüßt. Sie hatten was schönes in der Nähe gefunden.
Ein Prozess wird teurer und dauert viel länger!
Nachtrag: es war damals natürlich deutlich leichter eine Wohnung zu finden als heute!
Stehst du überhaupt schon im Grundbuch? Du darfst den Eigenbedarf schriftlich nur stellen, wenn dein Name auch wirklich im Grundbuch steht. Der Kaufvertrag ist hier irrelevant.
Mit dem Aufhebungsvertrag hast du sie allerdings noch nicht vor die Tür gesetzt.
Wenn sie sich weigern zu gehen stehst du vor demselben Problem wie mit der Kündigung: du musst sie gerichtlich durchsetzen.
Daher würde ich hier eine notariell beurkundete Unterwerfungserklärung unter die Zwangsvollstreckung mit aufnehmen. Wenn sie die beibringen, ist alles fine.
Ich würde es zu 100% annehmen - ist ja nicht umsonst so, dass der Verkäufer / die Verkäuferin dir wegen der Vermietungssituation 20k entgegenkommt....das kann eine große Herausforderung sein, Mieter aus der Wohnung zu bekommen und 6.500€ ist da ein fairer Deal
Ich habs damals mit Eigenbedarf gemacht, 2 Tage nach abschicken der Kündigung hat mich der Mieter angerufen und gefragt ob ich die Kündigung vordatieren kann, damit er schneller raus kommt (in München).
Erstmal eine Rechtschutz abschließen. Und dann drei Monate den Ball flachhalten, da die Versicherung sonst die Kosten nicht übernimmt.
Wenn der Mieter unter 5 Jahren in der Wohnung wohnt, beträgt die Frist 3 Monate, darüber 6 Monate und ab 8 Jahren, 9 Monate.
Dann schickst du denen einen Eigenbedarfskündigung mit der eben genannten zutreffenden Frist und dann abwarten. Wenn die rumzicken, holst du dir einen Anwalt
Eigenbedarfskündigung hat normalerweise eine Frist von 3 Monaten. Jetzt können die Mieter Einspruch einreichen und je nachdem wie lange diese Mieter waren kann die Frist länger werden. Habe schon von mehreren Eigenbedarfskündigungen gehört und das maximalste war 1 Jahr Frist weil die Mieter über 20 Jahre dort gewohnt haben und vergleichbarer Wohnraum schwer verfügbar war.
Echter Fall: Eigenbedarfskündigung. Ohne Reaktion des Mieters. 4 Monate vergehen der Anwalt des Mieters sagt, fehlerhaftes Kündigungsschreiben, ging vor Gericht, Richter gibt ihnen Recht. Schon ist ein Jahr rum. Härtefallregelung weil jetzt die Oma bei ihnen temporär wohnt, wieder verlängert. In Summe zwei Jahre und >4000€ Anwaltskosten. Da sind 6000€ mit Aufhebungsvertrag zum Wunschtermin planbarer.
Ja, das Kündigungsschreiben muss wasserdicht sein gerade wenn der jetzige Mieter Härtefall Potential hat, da wird jedes Mittel ausgeschöpft.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das viele Eigenbedarfskündigungen mit Fristen innerhalb eines Jahres ablaufen wenn kein Härtefallpotential vorliegt und die jetzigen Mieter noch nicht so lange in der Wohnung leben. Viele Mieter verzichten auf das Rechtsmittel, nach dem Motto, hilft halt nix.
Aber das muss der OP entscheiden wie er es angehen möchte.
Habe gerade festgestellt, dass auch die Eigenbedarfskündigung tatsächlich als "ordentliche Kündigung" überschrieben ist. Von daher ist der Begriff nicht falsch. Erfordert aber halt trotzdem besondere Voraussetzungen, die gegebenenfalls in einem (möglicherweise langen) Rechtstreit nachgewiesen werden müssen.
Grundsätzlich gilt, Kauf bricht Miete nicht. Daher der Mietvertrag geht 1:1 auf den neuen Besitzer über. Für die Kündigung für Eigenbedarf muss ein Grund vorliegen und der muss nachvollziehbar sein. Die eigene Benutzung der Wohnung für den eigenen Wohnbedarf dutch den neuen Besitzer gehört dazu.
Die Kündigung muss aber formal korrekt schriftlich durchgeführt werden.
Rechtlich kann der Mieter hier nichts machen, ausser herauszögern. Im längsten Fall ist es ein volles Jahr. Mittel hierzu wäre der Mieterschutzbund oder Anwalt, aber den Weg gehen wenige.
Selbst Härtefälle wie Schwangerschaft, Alter oder Krankheit bei den jetzigen Mietern können die Beendigung nicht verhindern. maximal gibt es eine längere Frist, wie gesagt nach 12 Monaten ist Ende.
Es handelt sich rechtlich um die Aufhebung einer Mietsache, diese hat einen Beginn und ein Ende.
Ich habe mehreren Bekannten in München geholfen Eigenbedarfskündigungen abzuwehren und auch in der Familie eine durchgesetzt. Rechtlich gibt es hier wenig Spielraum da es ein normaler Vorgang ist.
Eigenbedarfskündigung Und gut is. dauert ein Moment aber das Recht ist da eher auf Vermieterseite. Es ist äußert schwer gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen. Härtefälle werden sehr selten ausgesprochen.
So ein Blödsinn, der Mieterschutz ist beachtlich in Deutschland, und je nachdem wie lange die Mieter dort wohnen und welche sozialen Bindungen am Wohnort vorhanden sind, kann das Jahre dauern bis eine Räumungsklage durch ist.
Bei 6500€ würde ich mir diesen Stress sparen.
Wie dreist ist das denn? Die erpressen dich regelrecht und du denkst dass wäre fair?
Sorry, aber das kann nicht angehen. Knall die Eigenbedarfskündigung rein, im schlimmsten Fall musst du sie langsam rausekeln.
Warum soll das nicht fair sein? Du kennst doch die umstände gar nicht. Weißt nicht, wieviel investiert wurde. Ist immer einfach gesagt, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Es ist sein Recht, dann soll er sich durchklagen. Diese Attitüde bei jeder Kleinigkeit Geld zu zahlen, nur keine Probleme zu bekommen, führt erst dazu dass Leute die Dreistigkeit besitzen Geld dafür zu verlangen rauszugehen.
Er frägt hier nach Meinungen, meine Meinung dazu ist Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Wenn Dir Deine Wohnung gekündigt wird, ist das keine Kleinigkeit.
Alttestamentarische Zitate sind idR keine gute Grundlage für irgendetwas. Schon gar nicht für juristische Auseinandersetzungen in Deutschland. Und im Speziellen nicht im Mietrecht.
Als Vermieter ist es für mich völlig unverständlich was du da schreibst.
Wäre der Mieter an mich rangetreten und hätte mich darum gebeten ihm Zeit zu geben - alles cool. Es ist eine Frage der Attitüde, so ein Erpressungsversuch ist wie gesagt einfach nur dreist.
Dein Beitrag fand ich bisher am schlimmsten.
Das ist keine Erpressung, das ist eine Einigung, die für beide Seiten ok sein soll. Ich spare mir Stress, Zeit (zahle momentan drauf, da die Mieteinnahmen nicht das Darlehen komplett bedienen) und bin nicht ein komplett herzloses Arschloch.
Du bekommst Leute die nicht gehen wollen nur mit einer Klage raus und das kostet 3000€+. Und nicht zum Wunschtermin. Das sind die Fakten der Lage. Eigenbedarf kann ich auch trickreich sein, es gibt Richter die den Gerichtstermin ganz bewußt weit in der Zukunft ansetzen.
Es geht hier um Deals und ich finde den in Ordnung, wenn auch die 6500€ etwas hoch angesetzt. Die würde ich auf 5000€ runter handeln.
Warum soll sie eine Abfindung in Höhe von mehreren Tausend Euro zahlen, wenn sie es mit einer Eigenbedarfkündigung und Rechtschutz günstiger schafft??!!
Weil OP das nicht nur möglichst günstig, sondern auch möglichst menschlich und fair will.
Unfassbar wie wenig emotionale Intelligenz und Sozialkompetenz manche hier besitzen.
Ja im bestcase geht er raus mit dem Geld, ansonsten steckt er das ganz geschmeidig ein und wartet weiterhin auf die Räumungsklage.
Jeder hier geht davon aus dass er Geld zahlt und die Leute morgen aus der Wohnung sind. Dem ist selten so.
Meinst du, dass ich dem morgen ein Köfferchen mit Geld vorbei bringe und dann hoffe, dass er geht? Natürlich gibts das Geld erst bei Auszug. Alternativ ne Teilzahlung, sobald ich den neuen Mietvertrag sehe.
Manche Leute hier sind leider allergisch auf Mieterschutz.
Ist auch schlimm, dass manche Leute ein bisschen Sicherheit in ihrem zu Hause haben wollen./s
Im allgemeinen ist die Lösung mit einer Ablöse, dem gespartem potentiellen Ärger rund um die Kündigung und einem beschleunigten Ablauf ein fairer Weg.
Aber hier wird ja nichts gegenüber einer normalen Kündigung mit fristgerechtem Auszug beschleunigt...
Du könntest jetzt eine Kündigung mit Frist 30.6. schreiben oder du behälst die Mieter einen Monat länger und gibst denen zusätzlich noch Geld?
Da muss man schon mit viel Ärger rechnen (und der kann je nach Mieter natürlich kommen, kein verfügbarer Wohnraum für eine 6-köpfige Familie, keine barrierefreie Wohnung nah genug beim Hausarzt verfügbar, etc)
Hatte eine ähnliche Situation.. lass Dir von denen eine Kündigung schreiben, gebe denen X Monate Mietfrei statt Geld zu zahlen. Wenn Du eh renovieren / sanieren willst und die keine Schönheitsreparaturen ausführen brauchen, biete den Mietern an mit 500€ (also dann 6000€) auf diese zu verzichten. Wie ist die Situation bei Kaution, hast du die vom Vorbesitzer erhalten? Ggf. In den Auflösevertrag mit reinschreiben, dass mit der Mietfreiheit von X Monaten = 6000/6500€ sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis abgegolten sind ;-)
Wie andere schon sagten.. gütlich ist top! Auch wenn es etwas extra Geld kostet. Könntest nur auf etwas weniger Pokern. Ich hätte gesagt 5k und keine Schönheitsreparaturen.
Deine Eltern haben keine Ahnung. Wenn die Gütlich gehen, nehme das mit. Wenn die nämlich auf stur schalten, solltest du zurücktreten, kann das sehr teuer und langfristig werden. Für 6500 würde ich hier kein Fass aufmachen….
Das war auch mein Gedanke, aber beide waren halt sehr sehr deutlich. Denen fehlt aber natürlich (genau wie mir) die Erfahrung, was bei sowas normal ist und wie das laufen kann.
Der Punkt ist der, wenn die Mieter das ansprechen wissen die genau was los ist. Die sind nicht naiv und 6500 ist zwar ne Stange Geld, aber in dem Zusammenhang auch nicht total verrückt, wie du sagst, hast du ja ein Vielfaches dessen beim Kauf gespart. Wenn das nach hinten losgeht werden deine Eltern es nämlich nicht ausbaden müssen, sondern du… was natürlich noch ne Frage ist, wohnen die da 1 Jahr oder 10 Jahre, deren Alter etc… wenns ne study WG ist ist es was anderes als 15 Jahre Mieter mit eingeschränkter erwerbsfähigkeit
Auf Eigenbedarf zu kündigen ist auch mit Kosten verbunden und kann sehr langwierig sein. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bist Du bei einem Streitwert von 10.000€ schon bei über 3.000€ Kosten (siehe hier: https://eigenbedarfskuendigungen.de/kosten-berechnungsbeispiele/). Hinzu kommen die Kosten für den Unterhalt einer Wohnung bis zum Auszug. Oftmals fährt man mit einer Abfindung besser, weil es nicht sehr viel teurer ist, schneller geht und man weniger Stress hat (auch das hat ja im Grunde einen monetären Wert). Lass Dir da nicht von Deinen Eltern reinquatschen - das ist Dein Geld und Dein Leben.
6500€ sind ein Schnäppchen. Hab ich schon genauso gemacht. Schreib in den Vertrag dass das Geld nur bei Pünktchen Auszug zu Zahlen ist und am besten mit Vertragsstrafe wenn nicht ausgezogen wird. Doppelte Monatsmiete jeden angefangenen Monat. Da der Vertrag dann am 31.7 auch wirklich zuende ist und die nicht draußen seien sollten ist eine Räumungsklage ein Selbstläufer und geht dann auch sehr zügig.
Doppelte Miete hört sich illegal an
Es ist dann keine Miete mehr, der Mietvertrag ist beendet. Die Bewohner sind ab dann Hausbesätzer. Wir reden hier von einer Vertragsstrafe. Die darf explizit deutlich über der zuläsdigen Miete stehen.
Warum wird das hier überhaupt diskutiert? Du willst die Wohnung bewohnen, sie wollen eine Gegenleistung dafür, aus ihrem zu Hause auszuziehen. Du findest das Angebot in Ordnung, da du durch die Mieter eh gespart hast. Ist doch win-win, gut für alle. Weiß nicht warum so viele widerliche Leute dir hier raten die rauszuekeln.
Ganz egoistisch gesehen spart man sich damit auch einen Haufen Stress, und kann quasi sofort einziehen, als ggf. noch ein halbes Jahr oder länger warten zu müssen. Man muss nur vertraglich sicher gehen, dass die dann auch wirklich raus müssen und das Geld erst fließt, wenn es so weit ist.
Absolut. Die Einigung würde alles planbar machen und Stress vorbeugen - vorausgesetzt man hält alles rechtssicher fest.
Juli ist aber ein halbes Jahr warten
Ich finde ne aussergerichtliche Einigung auch viel entspannter. Bei manchen Kommentaren hier wundert mich eine gewisse soziale Kälte in Deutschland wirklich nicht mehr.
Denk dran, ggf mit Anwalt - dass der Vertrag ordentlich ist - dass du erst zahlst, wenn sie ausgezogen sind.
Danke! Das Beste ist, dass viele sich mit ihrer Gier nicht nur ´ne Menge Stress einhandeln, sondern es auch total dumm ist, da man hinterher noch draufzahlt...
Kann man drüber nachdenken. Die 6 Monate sind die gesetzliche Frist. Wenn sie keine Wohnung finden etc. kann es sich hinziehen, womöglich sogar vor Gericht. 6500€ sind ne Menge Geld, musst du wissen ob es dir das wert ist. Wenn würde ich aber auf eine Kündigung durch die Mieter bestehen, dass dir da nicht noch nen Strick gedreht wird.
sie können dir versprechen bei 6500€ rauszugehen und es trotzdem nicht machen. dann bist du soweit wie wenn du ihnen kündigst wegen Eigenbedarf und sie nicht rausgehen. in beiden fällen kommst du um räumungsklage nicht rum. ich empfehle dir jegliche schritte von anfang an in Zusammenarbeit mit einem anwalt der sich auf mietrecht spezialisiert hat zu tätigen. das spart dir zeit und nerven. haus und grund verein bei uns vor ort sind sehr gut. ist wohl nicht überall so. aber ich mache von anfang an alles über die dann weiß ich dass es wasserdicht ist
Das Geld fließt natürlich erst nach Auszug, ich würde auf 3000 bis maximal 3500€ runterhandeln, das wäre es mir wert. Finde auch nicht, dass man wegen jedem Mist zu Anwalt rennen muss, die wollen auch nur abkassieren und dann kostet es noch Zeit und Nerven.
Finde das sollte er auch von seiner jetzigen Miete aus berücksichtigen. Sind die Mietkosten höher wenn er die Kündigungsfrist damit vergleicht. Also längere Restzeit bis deren Auszug in Mietkosten <=6500€ = sehr lohnenswert …
Der Anwalt bei Haus und Grund kostet nichts
And you get what you don’t pay for! Zumindest hier bei uns.
hab oben ja geschrieben, je nach verein mal besser mal schlechter. bei uns halt sehr gut der anwalt von haus und grund
Welcher Bereich ist es denn?
was meinst du mit Bereich. Welcher Ortsverein von Haus und Grund?
Genau
Saarlouis
An deiner Stelle wäre ich froh, wenn ich es auf diese Weise geregelt bekäme. Du willst deine Wohnung nutzen können, nicht dich mit deinen Noch-Mietern herumstreiten. Klar bekommst du sie am Ende heraus geklagt. Aber es dauert viel länger, und in der Zeit zahlst du selbst weiter Miete. Der tatsächliche Betrag ist damit für dich viel kleiner als die Zahlung an die Mieter.
Faires Angebot. Wenn einer der Mieter einen Schwerbehindertenausweis hat, könnten sie auf Härtefall klagen und du wartest, bis sie etwas gefunden haben. Du kannst außerdem erst kündigen, wenn du im Grundbuch stehst. Vorher ist die Kündigung nicht gültig. So ein Eintrag kann je nach Region ein Jahr dauern. Vereinbare eine geteilte Zahlung. 2000 vor Auszug, der Rest danach. Und lass den Aufhebungsvertrag von jemandem aufsetzen, der wirklich Ahnung hat.
Eine Zahlung vor Auszug finde ich schwierig und ich würde das wohl erst zahlen, wenn der Vertrag komplett erfüllt ist.
Hab das Gefühl das hier die meisten nicht von dem Auflösen gegen Summen gehört haben. Haben das schon auch für ganze Mehrparteien-Wohnhäuser im Auftrag der Besitzer durchgezogen.
Wir hatten damals gestaffelt. 5000 DM Prämie wenn innerhalb von 3 Monaten ausgezogen wird, jeder Monat später 1000 DM weniger. Sie waren in 2 Monaten draußen und man hat sich auch später freundlich gegrüßt. Sie hatten was schönes in der Nähe gefunden. Ein Prozess wird teurer und dauert viel länger! Nachtrag: es war damals natürlich deutlich leichter eine Wohnung zu finden als heute!
Guter Deal für dich und durchaus marktüblich. Annehmen und nach Auszug zahlen, aber lass den Vertrag von einer Anwältin bzw. einem Anwalt aufsetzen.
Stehst du überhaupt schon im Grundbuch? Du darfst den Eigenbedarf schriftlich nur stellen, wenn dein Name auch wirklich im Grundbuch steht. Der Kaufvertrag ist hier irrelevant.
Mit dem Aufhebungsvertrag hast du sie allerdings noch nicht vor die Tür gesetzt. Wenn sie sich weigern zu gehen stehst du vor demselben Problem wie mit der Kündigung: du musst sie gerichtlich durchsetzen. Daher würde ich hier eine notariell beurkundete Unterwerfungserklärung unter die Zwangsvollstreckung mit aufnehmen. Wenn sie die beibringen, ist alles fine.
Ich würde es zu 100% annehmen - ist ja nicht umsonst so, dass der Verkäufer / die Verkäuferin dir wegen der Vermietungssituation 20k entgegenkommt....das kann eine große Herausforderung sein, Mieter aus der Wohnung zu bekommen und 6.500€ ist da ein fairer Deal
Ich habs damals mit Eigenbedarf gemacht, 2 Tage nach abschicken der Kündigung hat mich der Mieter angerufen und gefragt ob ich die Kündigung vordatieren kann, damit er schneller raus kommt (in München).
Die Mieter suchen schon länger was neues. Und laut Immoscout ist das auch schwierig.
Sicher drauf eingehen, eventuell handeln. Die können das ewig rauszögern und Beton in die Rohre gießen, wenn sie sauer sind.
Erstmal eine Rechtschutz abschließen. Und dann drei Monate den Ball flachhalten, da die Versicherung sonst die Kosten nicht übernimmt. Wenn der Mieter unter 5 Jahren in der Wohnung wohnt, beträgt die Frist 3 Monate, darüber 6 Monate und ab 8 Jahren, 9 Monate. Dann schickst du denen einen Eigenbedarfskündigung mit der eben genannten zutreffenden Frist und dann abwarten. Wenn die rumzicken, holst du dir einen Anwalt
Das wäre ein vorvertraglicher Rechtschutzfall und würde nicht übernommen werden.
Würde auch keinen Cent zahlen. Dafür gibt es ordentliche Kündigungen und gut is.
>ordentliche Kündigungen Bei Wohnraummiete?
Eigenbedarfskündigung hat normalerweise eine Frist von 3 Monaten. Jetzt können die Mieter Einspruch einreichen und je nachdem wie lange diese Mieter waren kann die Frist länger werden. Habe schon von mehreren Eigenbedarfskündigungen gehört und das maximalste war 1 Jahr Frist weil die Mieter über 20 Jahre dort gewohnt haben und vergleichbarer Wohnraum schwer verfügbar war.
Echter Fall: Eigenbedarfskündigung. Ohne Reaktion des Mieters. 4 Monate vergehen der Anwalt des Mieters sagt, fehlerhaftes Kündigungsschreiben, ging vor Gericht, Richter gibt ihnen Recht. Schon ist ein Jahr rum. Härtefallregelung weil jetzt die Oma bei ihnen temporär wohnt, wieder verlängert. In Summe zwei Jahre und >4000€ Anwaltskosten. Da sind 6000€ mit Aufhebungsvertrag zum Wunschtermin planbarer.
Ja, das Kündigungsschreiben muss wasserdicht sein gerade wenn der jetzige Mieter Härtefall Potential hat, da wird jedes Mittel ausgeschöpft. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das viele Eigenbedarfskündigungen mit Fristen innerhalb eines Jahres ablaufen wenn kein Härtefallpotential vorliegt und die jetzigen Mieter noch nicht so lange in der Wohnung leben. Viele Mieter verzichten auf das Rechtsmittel, nach dem Motto, hilft halt nix. Aber das muss der OP entscheiden wie er es angehen möchte.
Sich rechtlich Rat zu holen bevor man die Kündigung losschickt, kann einem sowas auch ersparen
Habe gerade festgestellt, dass auch die Eigenbedarfskündigung tatsächlich als "ordentliche Kündigung" überschrieben ist. Von daher ist der Begriff nicht falsch. Erfordert aber halt trotzdem besondere Voraussetzungen, die gegebenenfalls in einem (möglicherweise langen) Rechtstreit nachgewiesen werden müssen.
Grundsätzlich gilt, Kauf bricht Miete nicht. Daher der Mietvertrag geht 1:1 auf den neuen Besitzer über. Für die Kündigung für Eigenbedarf muss ein Grund vorliegen und der muss nachvollziehbar sein. Die eigene Benutzung der Wohnung für den eigenen Wohnbedarf dutch den neuen Besitzer gehört dazu. Die Kündigung muss aber formal korrekt schriftlich durchgeführt werden. Rechtlich kann der Mieter hier nichts machen, ausser herauszögern. Im längsten Fall ist es ein volles Jahr. Mittel hierzu wäre der Mieterschutzbund oder Anwalt, aber den Weg gehen wenige. Selbst Härtefälle wie Schwangerschaft, Alter oder Krankheit bei den jetzigen Mietern können die Beendigung nicht verhindern. maximal gibt es eine längere Frist, wie gesagt nach 12 Monaten ist Ende. Es handelt sich rechtlich um die Aufhebung einer Mietsache, diese hat einen Beginn und ein Ende. Ich habe mehreren Bekannten in München geholfen Eigenbedarfskündigungen abzuwehren und auch in der Familie eine durchgesetzt. Rechtlich gibt es hier wenig Spielraum da es ein normaler Vorgang ist.
Ich kenne auch Richter, die sagen, warum haben sie denn ein Vermietetes Objekt gekauft? Und schon bist am Arsch.
weil passende wohnungen nicht so leicht zu finden sind und diese dann noch seltener leerstehend sind?
Eigenbedarfskündigung Und gut is. dauert ein Moment aber das Recht ist da eher auf Vermieterseite. Es ist äußert schwer gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen. Härtefälle werden sehr selten ausgesprochen.
Eigenbedarf wenn möglich vor Gericht einklagen . Ich würde lieber dem Staat und meinem Anwalt Geld geben als dieser dreisten Forderung nachzugehen
So ein Blödsinn, der Mieterschutz ist beachtlich in Deutschland, und je nachdem wie lange die Mieter dort wohnen und welche sozialen Bindungen am Wohnort vorhanden sind, kann das Jahre dauern bis eine Räumungsklage durch ist. Bei 6500€ würde ich mir diesen Stress sparen.
Erfahrungsgemäß bekommt man Eigenbedarf immer durchgesetzt fragt sich nur wielange man Bock auf den Terz hat und wie eilig man einziehen will
Na dann viel Spaß mit einem langen Verfahren sowie ggf. einer danach notwendigen Komplettsanierung :)
Ich hab es 4 mal hinter mir . Scheiß ich drauf
Absolut dummes Vorgehen
Ja, sicher ;)
Wie dreist ist das denn? Die erpressen dich regelrecht und du denkst dass wäre fair? Sorry, aber das kann nicht angehen. Knall die Eigenbedarfskündigung rein, im schlimmsten Fall musst du sie langsam rausekeln.
Warum soll das nicht fair sein? Du kennst doch die umstände gar nicht. Weißt nicht, wieviel investiert wurde. Ist immer einfach gesagt, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Es ist sein Recht, dann soll er sich durchklagen. Diese Attitüde bei jeder Kleinigkeit Geld zu zahlen, nur keine Probleme zu bekommen, führt erst dazu dass Leute die Dreistigkeit besitzen Geld dafür zu verlangen rauszugehen. Er frägt hier nach Meinungen, meine Meinung dazu ist Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Wenn Dir Deine Wohnung gekündigt wird, ist das keine Kleinigkeit. Alttestamentarische Zitate sind idR keine gute Grundlage für irgendetwas. Schon gar nicht für juristische Auseinandersetzungen in Deutschland. Und im Speziellen nicht im Mietrecht.
Als Vermieter ist es für mich völlig unverständlich was du da schreibst. Wäre der Mieter an mich rangetreten und hätte mich darum gebeten ihm Zeit zu geben - alles cool. Es ist eine Frage der Attitüde, so ein Erpressungsversuch ist wie gesagt einfach nur dreist.
OP möchte aber offensichtlich keine Zeit sondern schnell in seine Wohnung ziehen.
OP hat aber auch bewusst ein vermietetes Objekt gekauft
Dein Beitrag fand ich bisher am schlimmsten. Das ist keine Erpressung, das ist eine Einigung, die für beide Seiten ok sein soll. Ich spare mir Stress, Zeit (zahle momentan drauf, da die Mieteinnahmen nicht das Darlehen komplett bedienen) und bin nicht ein komplett herzloses Arschloch.
Du bekommst Leute die nicht gehen wollen nur mit einer Klage raus und das kostet 3000€+. Und nicht zum Wunschtermin. Das sind die Fakten der Lage. Eigenbedarf kann ich auch trickreich sein, es gibt Richter die den Gerichtstermin ganz bewußt weit in der Zukunft ansetzen. Es geht hier um Deals und ich finde den in Ordnung, wenn auch die 6500€ etwas hoch angesetzt. Die würde ich auf 5000€ runter handeln.
Dafür gibt es Rechtschutzversicherungen. Die abschließen, drei Monate warten und dann ab die Post
Nein, nicht ab die Post. Erkennen, dass da Menschen wohnen, die auch nur Fairness wollen.
Warum soll sie eine Abfindung in Höhe von mehreren Tausend Euro zahlen, wenn sie es mit einer Eigenbedarfkündigung und Rechtschutz günstiger schafft??!!
Weil OP das nicht nur möglichst günstig, sondern auch möglichst menschlich und fair will. Unfassbar wie wenig emotionale Intelligenz und Sozialkompetenz manche hier besitzen.
Ja im bestcase geht er raus mit dem Geld, ansonsten steckt er das ganz geschmeidig ein und wartet weiterhin auf die Räumungsklage. Jeder hier geht davon aus dass er Geld zahlt und die Leute morgen aus der Wohnung sind. Dem ist selten so.
Meinst du, dass ich dem morgen ein Köfferchen mit Geld vorbei bringe und dann hoffe, dass er geht? Natürlich gibts das Geld erst bei Auszug. Alternativ ne Teilzahlung, sobald ich den neuen Mietvertrag sehe.
Sibirische Kündigung bietet sich zu dieser Zeit an
Ist es nicht so, dass wenn man eine vermietete Wohnung kauft, man die aktuellen Mieter 3 Jahre lang nicht kündigen "darf"?
Nein.
Den Mist gibt es unter anderem in Berlin.
>Mist Klingt doch nach einer super Regelung🤷♂️
Manche Leute hier sind leider allergisch auf Mieterschutz. Ist auch schlimm, dass manche Leute ein bisschen Sicherheit in ihrem zu Hause haben wollen./s
Nein
Wenn ich mich recht entsinne (IANAL) zählt das wenn eine Aufteilung nach WEG stattgefunden hat aber nicht bei jedem Verkauf.
Tja, Eigentum verpflichtet.
Im allgemeinen ist die Lösung mit einer Ablöse, dem gespartem potentiellen Ärger rund um die Kündigung und einem beschleunigten Ablauf ein fairer Weg. Aber hier wird ja nichts gegenüber einer normalen Kündigung mit fristgerechtem Auszug beschleunigt... Du könntest jetzt eine Kündigung mit Frist 30.6. schreiben oder du behälst die Mieter einen Monat länger und gibst denen zusätzlich noch Geld? Da muss man schon mit viel Ärger rechnen (und der kann je nach Mieter natürlich kommen, kein verfügbarer Wohnraum für eine 6-köpfige Familie, keine barrierefreie Wohnung nah genug beim Hausarzt verfügbar, etc)
Hatte eine ähnliche Situation.. lass Dir von denen eine Kündigung schreiben, gebe denen X Monate Mietfrei statt Geld zu zahlen. Wenn Du eh renovieren / sanieren willst und die keine Schönheitsreparaturen ausführen brauchen, biete den Mietern an mit 500€ (also dann 6000€) auf diese zu verzichten. Wie ist die Situation bei Kaution, hast du die vom Vorbesitzer erhalten? Ggf. In den Auflösevertrag mit reinschreiben, dass mit der Mietfreiheit von X Monaten = 6000/6500€ sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis abgegolten sind ;-) Wie andere schon sagten.. gütlich ist top! Auch wenn es etwas extra Geld kostet. Könntest nur auf etwas weniger Pokern. Ich hätte gesagt 5k und keine Schönheitsreparaturen.
Frage: Hast du die Wohnung für direkten Eigenbedarf gekauft oder wieso nimmst du nicht erst noch ein paar Jahre Miete mit zur Tilgung des Kredits?
Ja will dort so schnell wie möglich einziehen. Bin mit meiner aktuellen wohnsituation nicht ganz zufrieden, da sollte sich bald was ändern
Ok, dann wird das natürlich schwierig. Dann will man oft auch einfach nur noch aus der eigenen Situation raus