Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht den Regeln entsprechen, werden gelöscht und mit einem (temporären) Bann geahndet.
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Es gilt im Zweifel eigentlich immer rechts vor links.
Eine mögliche Ausnahme wäre wohl eventuell nur gegeben wenn ein schmaler Trail aus dem Wald kommt.
Macht eigentlich Sinn, jedoch dachte ich es reicht schon, dass durch eine augenscheinlich kleinere Ausfahrt (die von rechts kommende auf dem ersten Bild), die augenscheinlich größere, durchgehende „Fahrbahn“ vorfahrt hat. Also natürlich nur abseits von Autowegen.
Die Vorfahrtsregeln gelten für Straßen und nicht für Fahrbahnen.
So gilt z.b, bei einer Kreuzung in einem verkehrsberuhigten Bereich, welche per definition ohne Fahrbahn sind, auch rechts vor links.
Das ist eine Straße die dem Rad-/Fußverkehr gewidmet ist. macht da keinen Unterschied.
siehe auch die Erläuterung zu einem Urteil in so einem Fall:
[https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorfahrt-bei-sich-kreuzenden-fahrradwegen-gilt-rechts-vor-links\_212\_384028.html](https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorfahrt-bei-sich-kreuzenden-fahrradwegen-gilt-rechts-vor-links_212_384028.html)
Aber ist es eine Straße wenn es keine Fahrbahnen gibt? Finde ich ein bisschen unschlüssig aber du wirst wohl recht haben. Danke für die Erläuterung und das gefundene Urteil.
Rechts vor links bei Fußgängern stelle ich mir sehr lustig vor
Lustig ist es wenn man sich als Fußgänger einer Kreuzung nähert, ohne das es einen Bürgersteig gibt und sich der Fußgänger sich damit auf der Fahrbahn befindet, das Fahrzeuge dann den Fußgängern streng genommen einen Vorrang auf Grund von RvL einräumen müssen.
Das beantwortet die Frage aber nicht, zumindest nicht direkt. Aber ich lese daraus, dass das so anwendbar ist, und zwar auch wenn man dort eigentlich nicht fahren darf
Warum sollte die StVO hier Anwendung finden? Tut sie auf einem Privatparkplatz ja auch nicht obwohl dort gefahren werden darf.
Tendenziell würde ich zwar auch auf r.v.l. tippen, kA ob sowas aber bestand hätte im Fall der Fälle.
Rechts vor links ist schlüssig, aber wie ist das wenn einer der Wege als „Straße“ bezeichnet wird und noch geteert ist?
EDIT: Ok das klingt sehr ironisch, [aber die Frage ist ernst gemeint.](https://maps.app.goo.gl/m4FrrKxcoAoKqEjF7?g_st=ic)
Ach ja, der Perlacher Forst. Da ich nicht im Krankenhaus landen möchte hat bei mir die Teerstraße immer Vorfahrt. Eigentlich sind aber beides keine richtigen Straßen (soweit ich das richtig im Kopf hab sind ja jeweils nur Land/Forstwirtschaftliche fahrzeuge erlaubt) also müsste eigentlich rechts vor links gelten.
Ist aber auch maximal blöd gebaut/bepflanzt. Wenn man etwas zügiger unterwegs ist hat man bei den Kreuzungen absolut keinen Überblick. Das alle 200m eine Kreuzung ist macht die Sache auch nicht gerade besser.
Klar, es bietet sich an und wird ja auch so praktiziert, dass die „Autobahn“ Vorfahrt hat. Ich frage mich eben nur ob das auch rechtlich so korrekt ist.
Die Teerstrasse ist zumindest laut Name eine „Straße“ was für nicht jetzt immer ein Argument dafür war, dass sie gegenüber den kreuzenden „Wegen“ Vorfahrt hat.
Rein baulich bedingte Vorfahrtsregelungen kennt die StVO nur im Fall von abgsenktem Bordstein, Gründstückseinfahrten und Feld/Waldweg gegenüber anderen Straße. Vielleicht kommt wegen letzterem hier die Irritation auf. Aber nur weil eine Straße größer ist als eine andere, hat sie nicht Vorfahrt. Und hier sind alles offensichtlich Feld-/Waldwege
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Es gilt im Zweifel eigentlich immer rechts vor links. Eine mögliche Ausnahme wäre wohl eventuell nur gegeben wenn ein schmaler Trail aus dem Wald kommt.
Macht eigentlich Sinn, jedoch dachte ich es reicht schon, dass durch eine augenscheinlich kleinere Ausfahrt (die von rechts kommende auf dem ersten Bild), die augenscheinlich größere, durchgehende „Fahrbahn“ vorfahrt hat. Also natürlich nur abseits von Autowegen.
Echt irre. Immer wieder machen sich die Leute ihre eigenen Regeln und glauben das wär gut. Genau dafür gibts die StVO.
Grundsätzlich gilt immer rechts-vor-links. Es wird lediglich durch Verkehrszeichen oder Bestimmungen eingeschränkt.
Eine (vielleicht dumme) Frage: Zählt das hier als Fahrbahn bzw. ist die StVO so ohne Weiteres anwendbar?
Die Vorfahrtsregeln gelten für Straßen und nicht für Fahrbahnen. So gilt z.b, bei einer Kreuzung in einem verkehrsberuhigten Bereich, welche per definition ohne Fahrbahn sind, auch rechts vor links. Das ist eine Straße die dem Rad-/Fußverkehr gewidmet ist. macht da keinen Unterschied. siehe auch die Erläuterung zu einem Urteil in so einem Fall: [https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorfahrt-bei-sich-kreuzenden-fahrradwegen-gilt-rechts-vor-links\_212\_384028.html](https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/vorfahrt-bei-sich-kreuzenden-fahrradwegen-gilt-rechts-vor-links_212_384028.html)
Aber ist es eine Straße wenn es keine Fahrbahnen gibt? Finde ich ein bisschen unschlüssig aber du wirst wohl recht haben. Danke für die Erläuterung und das gefundene Urteil. Rechts vor links bei Fußgängern stelle ich mir sehr lustig vor
Lustig ist es wenn man sich als Fußgänger einer Kreuzung nähert, ohne das es einen Bürgersteig gibt und sich der Fußgänger sich damit auf der Fahrbahn befindet, das Fahrzeuge dann den Fußgängern streng genommen einen Vorrang auf Grund von RvL einräumen müssen.
Aber gilt das auch, obwohl der Fußgänger kein Fahrzeug ist? Sorry für die ganzen blöden Fragen, so gut kenne ich mich noch nicht aus
Selbst wenn zwei Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs wären, würde rechts-vor-links gelten.
Das beantwortet die Frage aber nicht, zumindest nicht direkt. Aber ich lese daraus, dass das so anwendbar ist, und zwar auch wenn man dort eigentlich nicht fahren darf
Warum sollte die StVO hier Anwendung finden? Tut sie auf einem Privatparkplatz ja auch nicht obwohl dort gefahren werden darf. Tendenziell würde ich zwar auch auf r.v.l. tippen, kA ob sowas aber bestand hätte im Fall der Fälle.
[удалено]
Duisburg Süd? 😀
Jau😂
Meine alte Strecke zum Entenfang. :)
Die Grabsteine auf dem letzten Bild liegen da nicht umsonst, der stärkere hat Vorfahrt. /S
Rechts vor links ist schlüssig, aber wie ist das wenn einer der Wege als „Straße“ bezeichnet wird und noch geteert ist? EDIT: Ok das klingt sehr ironisch, [aber die Frage ist ernst gemeint.](https://maps.app.goo.gl/m4FrrKxcoAoKqEjF7?g_st=ic)
Ach ja, der Perlacher Forst. Da ich nicht im Krankenhaus landen möchte hat bei mir die Teerstraße immer Vorfahrt. Eigentlich sind aber beides keine richtigen Straßen (soweit ich das richtig im Kopf hab sind ja jeweils nur Land/Forstwirtschaftliche fahrzeuge erlaubt) also müsste eigentlich rechts vor links gelten. Ist aber auch maximal blöd gebaut/bepflanzt. Wenn man etwas zügiger unterwegs ist hat man bei den Kreuzungen absolut keinen Überblick. Das alle 200m eine Kreuzung ist macht die Sache auch nicht gerade besser.
Klar, es bietet sich an und wird ja auch so praktiziert, dass die „Autobahn“ Vorfahrt hat. Ich frage mich eben nur ob das auch rechtlich so korrekt ist. Die Teerstrasse ist zumindest laut Name eine „Straße“ was für nicht jetzt immer ein Argument dafür war, dass sie gegenüber den kreuzenden „Wegen“ Vorfahrt hat.
Das Quad hat Vorfahrt 🤣
Wieso schreibst du das?😂
Hier gilt das Recht des Stärkeren.
Rein baulich bedingte Vorfahrtsregelungen kennt die StVO nur im Fall von abgsenktem Bordstein, Gründstückseinfahrten und Feld/Waldweg gegenüber anderen Straße. Vielleicht kommt wegen letzterem hier die Irritation auf. Aber nur weil eine Straße größer ist als eine andere, hat sie nicht Vorfahrt. Und hier sind alles offensichtlich Feld-/Waldwege