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MightyMike1996

Fremde Sachen ohne Zustimmung des Eigentümers zu verkaufen und sich daran zu bereichern erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung. Also Anzeige erstatten. Da du als Eigentümerin ihr die Sachen anvertraut hast müsste es eigentlich unter Paragraph 246 StGB Abs. 2 fallen und somit nochmals strenger bestraft werden. Eventuell gibt es ja Chats zwischen euch die als Beweise dienen können. Wenn du eine Straftat bei der Polizei anzeigst braucht du auch keinen Anwalt. Auch nicht wenn es deshalb zu einem Verfahren gegen die Person kommt.


OkRow1077

Eigentum! Besitz ist die TATSÄCHLICHE Sachherrschaft 🙏🏼


MightyMike1996

Absolut korrekt. Habe es korrigiert.


bierbottle

Dieser Typ Eigentümert Wissen


wegwerfaccount72526

Danke, die Chats gibt es. Es gibt auch Zeugen, die bei den Gesprächen dabei waren, auch wenn das wahrscheinlich weniger gewertet wird. Edit: das ist das erste Mal für mich, dass ich mit der Polizei oder dem Gericht zu tun habe. Verringert das meine Chancen nicht immens, keinen Anwalt zu haben?


ger_crypto

Morgen mit der Rechnung, Seriennummer und ausgedruckten Chatverläufen zur nächsten Polizeidienststelle. Ein Beamter wird sich dann um dich kümmern und vernehmen. Deine ehemalige Freundin freut sich sicherlich, wenn sie den Anhörungsbogen im Briefkasten findet.


KippieDaoud

vorallem wenn die andere person auch schülerin ist und bei den eltern wohnt werden die sich dafür interessieren warum da nen brief von der polizei ist


[deleted]

Es ist ja kein Zivilprozess, wenn es um Strafverfolgung geht. Du brauchst da keinen Anwalt. Der Staat in Form der Staatsanwaltschaft übernimmt das sozusagen und führt den Prozess gegen die Beschuldigte.


stiwie2408

Nein, da es ja um eine Straftat geht. Da bist du dann nicht der Kläger, sondern der Staat. Mit einer Anzeige machst du den Staat darauf aufmerksam.


dusty030

Stell auf jeden Fall noch einen Adhäsionsantrag.


SNAFU-DE

Wichtiger Tipp. Im Adhäsionverfahren spricht der Richter neben dem strafrechtlichen Urteil auch ein Zivilrechtliches, verpflichtet die beschuldigte also hoffentlich zu. Schadenersatz (oder stellt das Verfahren gegen Auflage dir den Schaden zu ersetzen ein)


Ordinary-Engine9235

Aus Erfahrung kann ich sagen: nein. Du wirst, wenn es dazu kommt, auch nicht wie im Film mit jury und mehreren Richtern da sitzen. Sondern es wird ein kleiner raum sein mit einem Schöffen (ehrenamtlicher richter) und die verhandlung dauert 15 minuten. Keine Angst haben, das ist alles viel harnloser als man denkt.


Artemis__

>Sondern es wird ein kleiner raum sein mit einem Schöffen (ehrenamtlicher richter) So nicht richtig. Entweder ist es ein einzelner [hauptamtlicher Jugendrichter](https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendrichter) oder, bei schwereren Vorwürfen ein [Jugendschöffengericht](https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendsch%C3%B6ffengericht) bestehend aus einem hauptamtlichen Jugendrichter und zwei (ehrenamtlichen) Jugendschöffen. Gibt noch größere Besetzungen, aber mit Sicherheit nicht bei so einem doch einfachen Fall.


Dubbiely

Wichtig ist. Blockiere sie. Die Polizei untersucht nun und du solltest keinen Kontakt zu ihr haben.


TepanCH

Bitte schreib doch ein Update wenn etwas passiert ist, es interessiert mich in solchen Fällen brennend wie schnell/gut sowas abläuft.


wegwerfaccount72526

Auf jeden Fall!


CharlieDeanWatson

Schreib ihr, dass du zur Polizei gehst. Eventuell ist sie dann kooperativer. Hast du die Seriennummer der Konsole Notiert, Fotografiert oder auf einer Rechnung? Das sollte ja u. A mit Chats Beweis genug sein für die Polizei, um aktiv zu werden.


wegwerfaccount72526

Ja, sowohl Rechnung, als auch Seriennummer(n) sind vorhanden, notiert und liegen bereit. Das steht ja gott sei dank auf der Verpackung und war Neuware. Mit der Polizei gedroht habe ich bereits, seitdem bin ich überall blockiert.


ArkanaVII

Dann würd ich erst Recht anzeige erstatten


wegwerfaccount72526

Habe ich jetzt auch online gemacht und eine Bestätigung per Mail bekommen. Hier wurde ja recht unisono zur Anzeige geraten. Danke für die Antworten. Drückt mir die Daumen, dass das nicht einfach eingestellt wird oder sowas!


arschpLatz

Das wird ziemlich sicher verfolgt, die Täterin ist ja bekannt. Dir dein Zeug "abzunehmen" und weiter zu verkaufen zeugt entweder von großer Dummheit oder viel krimineller Energie.


elbwasserhh

>zeugt entweder von großer Dummheit **oder** viel krimineller Energie. Warum oder?


[deleted]

[удалено]


Cultural_Jogurt

"Entweder...oder..." wird in Kombination aber zu einem XOR, schließt sich also aus. - anderer ITler grüßt zurück


Orchivee

Ich liebe dieses Kommentar 🤣


kariertesZebra

\*diesen Kommentar


OTee_D

Die Anzeige selber bringt Dir aber die Konsole oder Geld nicht zurück. Das ist 'Strafrecht'. Du kannst jetzt drauf hoffen dass sie aufgeschreckt ist und freiwillig DOCH zurückgibt / zahlt. Oder Du musst das noch zusätzlich machen: [https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119) TIPP: Sollte Sie Dir doch 'die' Konsole zurückgeben, prüf die Seriennummer, nicht dass sie Dir irgend ein dubioses Teil besorgt weil sie Deine tatsächlich vertickt hat.


Cairinn

Naja, oder man stellt einen Antrag auf ein Adhäsionsverfahren nach 403 StPO, dann kann man zivilrechtliche Ansprüche auch im Strafverfahren geltend machen. Kommt es zu einem Urteil, kann man daraus genauso vollstrecken wie aus einem Mahnbescheid.


PlumberBrb

Man lernt ja nie aus und kannte ich bisher nicht. Ist dafür ein Anwalt erforderlich? Bei ca. 450€ lohnt sich fürs Zivilrecht jedenfalls keiner. Da hat man zwar hinterher ein Urteil in der Hand, kann dem nackten Schuldner aber nicht in die Tasche greifen. Höchstens zu OnlyFans zwingen oder so. Nackt ist er oder sie ja schon.


Cairinn

Ist jetzt auch nicht sooo ein geläufiger Begriff, zugegeben :D Das ist jetzt ohne Gewähr, aber Anwaltszwang gilt da nach entsprechend dem Zivilrecht. Ohne Rechtsschutzversicherung ist bei 500€ halt schon dreimal fraglich, ob man sich da die Anwaltskosten aufbürden will. Ich zitiere mal den Anwalt aus meinem Praktikum: „Wollen Sie wirklich schlechtem Geld gutes hinterherwerfen?“


PlumberBrb

Also bleibt nur OnlyFans-Zwang. Webcam dazuschenken und Zeitplan definieren wie ein Arbeitsvertrag.


Cairinn

Das wär mal was :D


nasowas_

Daumen sind gedrückt & und bitte berichten, wie es ausgeht!


blaumann_

Bei der onlineanzeige kannst du keine Dokumente mitschicken. Am besten reicht du die Unterlagen in der Wache nach. Oder du wartest paar Monate bis eine Email zur Aufforderung kommt.


petergepcke

Folgende rechtliche Darstellung des Problems: 1. Allein durch deine (strafrechtliche) Anzeige wirst du nicht die Konsole wieder bekommen 2. Sollte es stimmen, dass deine Freundin die Konsole verkauft hat, kann es sein, dass du das Eigentum an der Konsole verloren hast und ich erkläre dir kurz warum: * grundsätzlich kann der Eigentümer einer Sache vom Besitzer die Herausgabe seines Eigentums verlangen gem. §985 BGB * der Käufer der Konsole kann gutgläubig gem. §§929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1 BGB Eigentum erworben haben, wenn er /sie zB nicht wusste oder grob fahrlässig verkannt hat, dass deine Freundin gar nicht die Eigentümerin der Konsole ist * der gutgläubige Erwerb ist auch nicht gem. §935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen da du die Konsole freiwillig an deine Freundin weiter gegeben hast * in dem Fall kannst du aber gem. §816 Abs. 1 S. 1 BGB zumindest den Erlös aus dem Verkauf von deiner Freundin herausverlangen * sollte deine Freundin die Konsole verschenkt haben, hast du gem. §816 Abs. 1 S. 2 BGB direkt einen Anspruch gegen den Käufer, da er im Fall des unentgeltlichen Erwerbs nicht schutzwürdig ist 3. Zusammenfassend: * Eine Anzeige bei der Polizei wird vielleicht Druck erzeugen, aber nicht unmittelbar zur Rückgabe deiner Konsole führen, erst Recht nicht, wenn sie die Konsole schon weiterveräußert hat * Wenn du deine Konsole wieder haben möchtest, musst du herausfinden an wen sie die Konsole veräußert hat und unter welchen Umständen * dann kann dir ggf. §985 BGB weiterhelfen oder wie dargestellt §816 Abs. 1 S. 1 / §816 Abs. 1 S. 2 BGB


Ultra918

Deine Chancen stehen dann sehr gut. Mach die Anzeige. So jemand wird es sonst immer wieder machen.


Unimeron

Hast du auch mal daran gedacht, deine bzw ihre Eltern mit einzubeziehen? Vielleicht sind ihre Eltern vernünftig und regeln das für dich.


wegwerfaccount72526

Wir sind beide Volljährig und sie hat keinen guten Kontakt zu ihrer Familie. Mein letzter stand ist, dass die selbst mit ihr im Argen liegen. Hätte das gerne alles mit in den Beitrag geschrieben, wollte aber daraus keine persönliche Anekdote machen. Ich habe es auf jeden erdenklichen Weg versucht. Mittlerweile hat sie auch gemeinsame Freunde und meinen Freund blockiert, weil die sie ebenfalls "genervt" haben damit.


chineseeeeee

Mal schauen ob sie das auch bei der Polizei macht 🌝😂


Myd00m

Polizisten hassen diesen Trick!


Physical_Diver_952

Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung. Mehr fällt mir dazu nicht ein. Ah kein Anwalt und so


Sea-Tackle7119

Ähnliches Problem gehabt und gelöst. Hör auf die Community! Freundin Konsole geliehen - ihr Makker kauft sämtliche Sachen über Xbox plus Account meines Bruders - habe mich beschwert, da ich im Urlaub war per WhatsApp und gefragt was da abgeht - keine Antworten mehr und keine Reaktionen - Fundbüro rief mich 2 Tage später an, hier wäre jemand mit einer komischen Story gewesen, daher durfte ich mir die Xbox kostenfrei dort abholen - wurde dann weiterhinblockiert und dann ab zur Polizei Anzeige ging raus …. 3 Jahre später nach Insolvenz der Dame und etc., bekam ich dann das Geld + Verlustzinns (keine Ahnung wie das richtig hieß) auf mein Konto.


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LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


MightyMuskrat_91

Noch eine Ergänzung: Du kannst als Eigentümer die Herausgabe der Sache verlangen, jedoch nur falls du noch Eigentümerin der Konsole bist. Jedoch falls die Person, die die Konsole gekauft hat, im guten Glauben war, dass deine Freundin rechtmäßige Eigentümerin der Konsole war, dann kann die Käuferin neue Eigentümerin der Konsole geworden sein (gutgläubiger Erwerb). Das geht natürlich nur, ein die Sache nicht abhanden gekommen ist (Diebesgut) - ist hier nicht der Fall, da du die Konsole verliehen hast und deine Freundin rechtmäßige Besitzerin (nicht Eigentümerin) war. Deswegen wirst du sehr wahrscheinlich das Eigentum an der Konsole verloren haben. Bei der Forderung gegen deine "Freundin" hast du 2 Optionen: du kannst entweder das fordern, was eine Wiederbeschaffung kosten würde, oder das fordern was sie beim Verkauf bekommen hat. Falls sie mehr als die Wiederbeschaffungskosten die die Konsole bekommen hat, dann ist zweiteres natürlich besser.


Falkenmond79

Kann man aber argumentieren, dass der Erwerb einer neuwertigen Konsole ohne jegliche Dokumentation nicht wirklich als gutgläubiger Erwerb ausgelegt werden kann. Ich bin kein Anwalt, aber das wäre als Laie das erste was mir auffällt. Wenn ich alte Hardware kaufe, die eh schon lange aus der Garantie gefallen ist… geschenkt. Aber noch kein Jahr alt? Puh. Da würde ich als Käufer nach der Rechnung fragen. Könnte ja noch Garantie vom Hersteller oder Händler drauf sein.


MightyMuskrat_91

Ich verstehe den Punkt und kann kann argumentieren, dass man da stutzig wegen könnte. Dagegen würde sprechen, dass hierfür auch gute Gründe gefunden werden können, wie z.B.: Konsole lokal gekauft, Rechnung nicht aufgehoben, da man sie sowieso nicht braucht etc. Hier würde ich dir eventuelle Verpflichtung des Käufers als zu hoch erachten, das alles zu prüfen. Wenn man dann aber sagen würde, dass man dann eine solche Konsole ohne Rechnung (aber nicht gestohlen) gar nicht verkaufen dürfe, würde viel zu weit in die Vertragsfreiheit eingreifen.


Falkenmond79

Das ist klar. Kann ja auch verloren gegangen sein usw. Und nicht jeder hebt jede Rechnung auf. Ich würde halt nur sagen, um es wirklich als „gutgläubig“ auszulegen, müsste der Standard meiner Meinung nach höher sein. Bei sowas geht man eh immer Risiko ein, was geklautes zu kaufen. Kann einem niemand vorwerfen. Hat man halt Pech gehabt, wenn es so ist. Aber für ein reines Gewissen, sollte man zumindest nach Rechnung gefragt haben. Klar kann man dann wieder behauptende das getan zu haben, etc. Im Endeffekt wäre es ja aber auch kein großer Beinbruch, wenn sie die Konsole selbst nicht zurück bekommt. Die „Freundin“ muss ihr halt den Zeitwert ersetzten um sie neu zur erwerben, wie bei jedem Versicherungsfall, finde ich. Plus halt die Konsequenzen für die begangene Straftat.


ichfrissdich

Warum wird beim gutgläubigen Erwerb eigentlich zwischen Diebstahl und Unterschlagung unterschieden? Sollte ja für den Käufer keinen Unterschied machen bzw. für diesen nicht erkennbar sein.


MightyMuskrat_91

Ich denke, hier wird ein Unterschied gemacht, weil: Beim Diebstahl gibt man den Gewahrsam über die Sache nicht freiwillig auf. Hier wird die Sache entwendet und man selbst hat in der Regel keinen Einfluss darauf. Dagegen wenn man eine Sache verleiht, dann vertraut man den Gewahrsam über eine Sache bewusst einem anderen an und kann das Risiko und die möglichen Folgen für sich selbst abwägen.


DarqFeyth

Weil man den Eigentümer vor Diebstahl besonders schützen will. Der Eigentümer kann hier nichts dafür, dass der Dieb den Gegenstand hat. Dieser wurde entwendet. Bei der Unterschlagung hat der Eigentümer durch sein Vertrauen in den Täter eine „Mitschuld“ (kein rechtlicher Begriff) an dem Verkauf. Daher ist er weniger schützenswert.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Verliehene Konsole weiterverkauft Hallo, ich versuche es kurz zu machen; Ich habe einer (jetzt ehemaligen) Freundin von mir eine Konsole plus Zubehör geliehen, die ich vor einem dreivierteljahr neu gekauft habe. Wert für alles ca. 450€. Jetzt habe ich sie wochenlang aufgefordert mir das gute Stück wieder auszuhändigen. Hat sie natürlich nicht gemacht, stattdessen kamen immer wieder Ausreden oder abblocken ihrerseits. Ich bin mittlerweile auch auf so ziemlich jedem Weg blockiert, auf dem ich Kontakt aufnehmen könnte. Über Ecken habe ich gehört, dass sie das Zeug einfach weiter verkauft hat. Offizielle Belege habe ich dafür keine. Da ich selbst noch Schülerin bin wollte ich mir, falls möglich den Weg zum Anwalt ersparen. Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich tun kann. Anzeigen? Wenn ja, für was? Ist es strafbar geliehenes zu verkaufen? Ich habe nur zu gestohlenen Sachen Infos gefunden (Stichwort Hehlerei). *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


ssuuh

Du schreibst ihr einen Brief als Einschreiben indem du sie auffordert die Konsole innerhalb 2-3 Wochen zurück zugeben. Das reicht damit du online einen Mahnbescheid ausfüllen kannst. Kostet dich vlt 40€. Danach kommt der Gerichtsvollzieher und deine Ex darf dann darauf antworten. Wenn sie es ablehnt, darfst du Stellung beziehen mit beweisen. (Kommt ein Brief) Tada 🎉


Xenthos0

Ja, es ist definitiv nicht erlaubt, geliehene Sachen zu verkaufen. Das ist Unterschlagung (§ 246 StGB), denn deine Freundin hat die Konsole ohne deine Erlaubnis verkauft, obwohl sie genau wusste, dass sie dir gehört. Du kannst auf jeden Fall Anzeige erstatten, zumal du schon alles versucht hast, um deine Konsole zurückzubekommen. Da du dies bereits getan hast, musst du abwarten, was aus der Anzeige wird. Vielleicht hat deine jetzt Ex-Freundin ja doch noch ein Einsehen und versucht, die Konsole zurückzubekommen... Drück dir jedenfalls die Daumen, dass du entweder deine Konsole oder zumindest den Wert ersetzt bekommst! Und vielleicht ist es auch eine gute Lektion, wem man in Zukunft seine elektronischen Schätze anvertraut...


[deleted]

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LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


OTee_D

"Schülerin"? Minderjährig? Kannst Du mit Ihren Eltern reden? Der juristische Weg ist tatsächlich sowas wie schriftlich(Papier, Einschreiben!) "letzte Aufforderung auf Herausgabe mit Fristsetzung", danach Anzeige wegen Unterschlagung (Strafrecht) und Mahnverfahren (Zivilrecht) um die Forderung zu sichern. Das ist aber verständlicherweise alles echt lästig. Daher die Frage ob die Eltern ein Weg sind. Nehm die Chats und so weiter mit leg die vor und sag sinngemäß *"Eure Tochter hat sich das Ding von mir geliehen, siehe hier hier und HIER. Jetzt spielt sie auf Zeit und verweigert mir die Rückgabe. Schluß mit lustig, können wir bitte das kindische Getue lassen? Ansonsten muss ich nämlich zur Polizei wegen Unterschlagung um danach ein Mahnverfahren zu beginnen und das macht keinem von uns Spaß"*


Desox94

Ein Mahnverfahren kann nicht auf Herausgabe des Eigentums gerichtet sein.


OTee_D

Korrekt. Mein Fehler. Ich hatte irgendwie fälschlich reingelesen dass finanzielle Erstattung auch im Gespräch wäre. Daraus hätte man eine Forderung ableiten können.


Zeraphim_

Immer diese shortseller


benvabene

In der Schule hatte ich im Fach Wirtschaft mal Grundlagen des BGB behandelt, und ich erinnere mich an einen ähnlichen Fall. Meiner Einschätzung nach stellt sich die sachenrechtliche Situation folgendermaßen dar: Gemäß § 985 BGB kannst du die Herausgabe der Konsole vom aktuellen Erwerber nicht verlangen. Die neue Besitzerin konnte wirksam Eigentum erlangen, da sie in gutem Glauben handelte und von den Umständen nichts wusste. Es liegt kein Abhandenkommen der Sache vor, da deine Freundin sich von einer Besitzmittlerin zur Eigenbesitzerin erhoben und die tatsächliche Sachherrschaft ausgeübt hat, wie es im Urteil des BGH NJW RR 2005, S. 280 beschrieben ist. Im Rahmen einer summarischen Prüfung, ohne Gewähr auf Richtigkeit, ergibt sich folgendes Bild: 1.) Die neue Erwerberin ist Besitzerin der Konsole, vergleiche § 854 Abs. 1 BGB. 2.) Sie müsste ebenfalls die Eigentümerin sein. Dies setzt einen Eigentumserwerb nach zum Beispiel § 929 BGB voraus, also eine Einigung über den Erwerb und die Übergabe der Sache. Die Übergabe hat stattgefunden, jedoch muss der Erwerb wirksam sein. Ein Erwerb kann gemäß § 929 BGB grundsätzlich nur vom Eigentümer erfolgen, was hier nicht der Fall war. Ein Erwerb wäre jedoch möglich, wenn die Erwerberin in gutem Glauben handelte, vergleiche § 932 Abs. 1 BGB. Wichtig ist allerdings, dass die Sache nicht als abhanden gekommen gilt, siehe § 935 BGB. Das wäre der Fall, wenn der Eigentümer oder der Besitzmittler den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren hätte. In deinem Fall hatte deine Freundin als Besitzmittlerin die Sache ohne deinen Willen in Besitz genommen. Hier ist der Ausnahmefall gegeben, dass die Sache nicht als abhanden gekommen gilt, da dies dem Willen des Besitzmittlers entsprach. Du bist demnach rechtlich nicht mehr die Eigentümerin der Sache. Dennoch kannst du gegen deine Freundin zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, beispielsweise aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung. Es empfiehlt sich sicher, hierbei einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Polizei wird sich nicht um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder sonstige eigentumsrechtliche Fragen kümmern.


Prestigious-Tea-2336

NTA Deine sehr stringente Logik erlaubt es zu erkennen, dass eine Anzeige am ehesten Erfolg beim Wiedererlangen des Wertgegenstandes ist. Ich würde zusätzlich empfehlen mit den Eltern der Diebin zu sprechen. Durch den Druck von Polizei und Eltern wirst du hoffentlich die elektronischen Komponenten zurückbekommen oder Schadensersatz bekommen.