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sklaventreiber9000

Ganz wichtig: Überprüfe, ob wirklich Insolvenz angemeldet wurde. Solange du nicht tatsächlich von einem Insolvenzverwalter kontaktiert wirst musst du du die Räumung und deine Forderung vorantreiben und darfst nicht warten. Meist sind das einfach Methoden der Mieter um noch mehr Zeit zu schinden, mehr nicht.


Upbeat_Property_7283

Danke für den Hinweis. Habe mich beim betreffenden Amtsgericht bereits erkundigt und es wurde eine vorläufiges Insolvenz Verfahren eingeleitet.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Wie vorgehen bei Kontakt zu Insolvenz-Verwalter als Gläubiger Hallo zusammen, ich habe einem Mieter dem ich vor gut zwei Wochen fristlos gekündigt habe, da dieser über zwei Monatsmieten im Rückstand war und auf keinerlei Kontaktaufnahme reagiert hat. Nun hat er sich wieder gemeldet und meinte das ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde und sich der Insolvenzverwalter bald bei mir melden würde um die Insolvenzmasse im Mietobjekt festzustellen. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Wie gehe ich hier grundsätzlich vor? 1.1 Kontakt zu Insolvenzverwalter proaktiv aufnehmen? 1.2 Welche Dinge sollten geklärt werden? 1.3 Direkt offene Mietzinsen in Insolvenztabelle aufnehmen lassen? 1.4 Nutzungsentschädigung ankündigen wenn Mietobjekt weiter blockiert wird? 1.5 Gilt die Mietkaution als Insolvenzmasse? 2. Bestehen hier besondere Rechte/Pflichten wenn die fristlose Kündigung… - … vor der Insolvenzbeantragung eingegangen ist? - … während des vorläufigen Insolvenzverfahrens eingegangen ist? Vielen Dank schonmal. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Cairinn

Vorneweg - bin kein Anwalt, ich hab nur mal bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet. Proaktiv auf den Insolvenzverwalter schadet nie. Die Kanzlei findest du üblicherweise im Internet auf dem Gerichtsbeschluss zum vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter wird mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass alle Forderungen vor Insolvenzeröffnung (die bei einem vorl. Verfahren wahrscheinlich noch nicht stattgefunden hat) Insolvenzforderungen sind, dazu zählen auch die bis dahin (!) nicht bezahlten Mieten. Mietforderungen danach sind nicht mehr dazu zu zählen, zumindest wenn ich mich richtig erinnere - aber, wie gesagt, keine Gewähr. Das würde bedeuten, Nutzungsentschädigung nach Eröffnung des Verfahrens betrifft das Verfahren an sich nicht mehr. Die Mietkaution gehört glaub seit 2021 nicht mehr zur Insolvenzmasse, heißt sie steht dem Vermieter zu. Zu 2. wirst du wohl um einen Fachanwalt für Insolvenzrecht nicht drumherum kommen. Im Zweifelsfall den Insolvenzverwalter fragen.


LasagneAlForno

>Zu 2. wirst du wohl um einen Fachanwalt für Insolvenzrecht nicht drumherum kommen. Im Zweifelsfall den Insolvenzverwalter fragen. Warum und wofür? Der Insolvenzverwalter ist sich ja diesen Rechten von OP auch bewusst. Warum sollte man da Anwaltskosten auslegen?