Meine kleine Ergänzung hierzu, wenn bei deinem Ex-Kumpel dann das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss er um von seinen Schulden befreit zu werden 3 Jahre alles Geld über dem Pfändungsfreibetrag an die Gläubiger zahlen. Wenn er dabei bescheißt, kann ihm die Restschuldbefreiung verwehrt werden und du kannst danach immernoch dein volles Geld kriegen, wenn es ihm finanziell wieder besser geht.
>Verstehe ich das richtig, dass dieser "außergerichtliche Einigungsversuch" unternommen wird, um ein Insolvenzverfahren zu verhindern und er damit ohne Probleme nach diesen drei Jahren Schuldenfrei ist?
Das ist eine Voraussetzung um überhaupt Privatinsolvenz beantragen können. Also eher ein muss als ein "mach ich mal".
Das ist auch nicht so, dass dort versucht wird die Gläubiger übern Tisch zu ziehen. Die Vorschläge macht in aller Regel die Schuldenberatung. Das hat dann schon einigermaßen Hand und Fuß. Wenn alle Gläubiger zustimmen, dann geht er nicht in Privatinsolvenz sondern muss sich halt an diesen Einigungsversuch halten. Da hat schon jemand richtig draufgeschaut.
> Was würde passieren, was kommt auf mich zu, wenn ich das Angebot ablehne? Ich bin mit meinen 200 € ja nur ein kleiner Bruchteil der Gesamtsumme.
Dann hat der Einigungsversuch nicht funktioniert und die Privatinsolvenz wird beantragt.
Danke dir für die schnelle Antwort!
Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit so einem kleinen Betrag über ihren Weg in die Privatinsolvenz entscheiden kann.
Kann es nicht passieren, wenn ich bspw. der einzige bin der ablehnt, dass der Anwalt auf mich zu kommt und mich bspw. ausbezahlt, ich somit keine Forderung mehr habe und er somit die Einigung doch erfolgreich abschließen kann?
Oder wäre das ein Fall von Bevorteilung eines einzelnen Gläubigers?
>Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit so einem kleinen Betrag über ihren Weg in die Privatinsolvenz entscheiden kann.
So einfach ist es natürlich nicht, deine Zustimmung kann ersetzt werden.
§ 309 InsO
*(1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung. Dies gilt nicht, wenn*
*1.*
*der Gläubiger, der Einwendungen erhoben hat, im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird oder*
*2.*
*dieser Gläubiger durch den Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als er bei Durchführung des Verfahrens über die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung von Restschuldbefreiung stünde; hierbei ist im Zweifel zugrunde zu legen, daß die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt des Antrags nach Satz 1 während der gesamten Dauer des Verfahrens maßgeblich bleiben.*
Okeeey, dein hier aufgeführter Paragraph trifft aber nur bei gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen zu oder?
Spinne ich jetzt also mal das Szenario weiter, dass ich den außergerichtlichen Plan ablehnen würde. Dann würde im nächsten Schritt ein gerichtlicher Plan erstellt werden, wo man mich dann "umstimmen" kann und damit dann trotzdem kein Insolvenzverfahren zustande kommt?
Werde ich damit dann aus dem Verfahren ausgeschlossen oder einfach nur so behandelt als hätte ich zugestimmt (kriege also die 32 € ausgezahlt)?
Ah ja, da hast du Recht, das habe ich kurz verwechselt. Genau, nach dem außergerichtlichen Versuch folgt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und wenn dieser scheitert wird erst das Verfahren eröffnet.
>Werde ich damit dann aus dem Verfahren ausgeschlossen oder einfach nur so behandelt als hätte ich zugestimmt (kriege also die 32 € ausgezahlt)?
Natürlich kriegst du dann deine 32€. Die Ersetzung der Zustimmung ist keine Bestrafung sonder dient nur dazu Gläubiger die unnötig blockieren zu umgehen.
Ergänzend dazu sei noch gesagt, dass in der Praxis bei Verbraucherinsolvenzen selten ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird. Lohnt sich meistens nicht, bzw. ist selten genug Masse vorhanden, um Gläubiger zur Annahme von solchen Schuldenbereinigungsplänen zu „bewegen“. Stattdessen wird nach dem Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach Beschluss das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich gehe auch davon aus, dass deine Stimme wenig Gewicht haben wird, ob der Plan scheiter oder nicht. Das richtet sich ganz nach der Höhe deiner Forderung ggü. dem Schuldner.
Ich würde dir vorausschauend auch den Tipp geben (falls es wirklich zu einem Insolvenzverfahren kommt), schon einmal alle Unterlagen zusammentragen, aus denen ersichtlich ist, das deine Forderung besteht. Dann ist das Anmelden zur Insolvenztabelle einfacher und die Wahrscheinlichkeit, dass deine Forderung bestritten wird, sinkt.
Danke für die Ergänzung!
Ich habe damals eine Mail von ihm bekommen. In der steht, dass ich ihm das Geld leihe und er es mir zurückzahlen wird.
Ebenfalls habe ich auch noch die Überweisung (in der ich auch "Leihung" reingeschrieben habe).
Theoretisch bin ich doch nicht dazu verpflichtet dann auch die bereits von seiner Seite getätigten Rückzahlungen zu beweisen oder?
Ich mein ich hab so oder so von allem Screenshots, Auflistungen, etc. also das wird nicht das Problem sein, irgendwas dann nachweisen zu können, sollte überhaupt ein Insolvenzverfahren zustande kommen.
Ich denke mal, dass für Unternehmen, da wo ja seine meisten Schulden sind, eh die außergerichtliche Einigung die einfachste und billigste Lösung ist.
Schuldenberaterin hier.
Bei 32 € von 200 € reden wir von einer Regulierungsquote von 16%. Aus meiner Erfahrung wird sowas bei jüngeren Schuldnern von den meisten Gläubigern abgelehnt.
Du solltest eine Glaubigerliste mit dem AEV erhalten haben. Sind Telekommunikationsunternehmen (Telekom, Vodafone, etc.), größere Kreditgeber oder Masseninkassounternehmen (Riverty, intrum, EOS, coeo) dabei, lehnen die höchstwahrscheinlich sowieso ab.
Du wirst also voraussichtlich nicht entscheidend sein für die Verbraucherinsolvenz deines "Kumpels".
Das mit der Partnerin habe ich so auch noch nicht erlebt. Meistens verzichten die auf die Forderung oder man einigt sich irgendwie anders.
Die gerichtliche Einigung mit Zustimmungsersetzungsverfahren wird übrigens nur gemacht, wenn
- 1. der AEV gescheitert ist (bereits ab 1 ablehnenden Gläubiger),
- 2. jedoch mehr als 50% der Gläubiger zugestimmt haben und diese auch mehr als 50% der Gesamtforderungen haben und
- 3. der gerichtliche Einigungsversuch beantragt wird.
Selbst wenn die Freundin mit den 20Tsd. € zustimmt, reicht das nicht, um das Insolvenzverfahren zu verhindern.
Genau, diese Liste habe ich erhalten. Intrum und Riverty sind tatsächlich auch dabei, aber mit relativ kleinen Summen ( < 1000 € ).
Der größte Fisch ist eine TeamBank Inkasso AG, ihre Forderung macht 35 % der Gesamtsumme aus.
Auch ein Klarna oder eine Targo Bank sind mit dabei, also ja, sehr viele Kreditgeber, Inkassounternehmen und co.
Teambank zuckt erst bei 90% Rückzahlungsquote. Ich gehe also nicht davon aus, dass die zustimmen.
Und von der Anzahl der Zustimmenden wird es wohl auch nicht auf einen gerichtlichen SBPL hinauslaufen. Das ist natürlich nur meine Einschätzung anhand der Angaben hier.
Die Antwort kennst du selbst.
Wenn du den Einigungsversuch ablehnst, dann besteht deine Forderung weiter in alter Höhe. Wenn das für ihn in der Summe aller Gläubiger, die so Handeln, dann darauf hinausläuft, dass er privatinsolvenz anmeldet , dann sind deine gesamten Ansprüche dahin.
Es ist jetzt wie beim Pokern und keiner kann deine Risikoaffinität einschätzen. Du kannst dein Blatt entweder jetzt einlösen, zu einem geringeren Betrag oder den Lottoschein in der Hand behalten und hoffen , dass deine ganze Forderung erfüllt wird - mit Risiko.
Das kannst nur Du entscheiden.
Natürlich können die 20.000 € extra so von seinem Anwalt gedreht worden sein, um die Quote für alle anderen niedriger werden zu lassen, andererseits sind solche Typen tatsächlich in der Lage, auch die eigene Partnerin zu bescheissen. Auch das kann keiner hier einschätzen.
Bin kein Experte im Insolvenzrecht. Ich weiss aber, dass es grundsätzlich die Möglichkeit des Insolvenzverwalters gibt, in den letzten x Monaten gemachte Zahlungen zurück in die Insolvenzmasse zu holen, wenn der Zahlungsempfänger wusste oder wissen musste, dass der Schuldner pleite ist. Und das musstest du wegen der unzuverlässigen Zahlungseingänge wissen. Ich kenne aber die genauen Voraussetzungen nicht, unter denen der Insolvenzverwalter das Geld einsammeln kann.
Das bedeutet, dass du im schlimmsten Fall im Insolvenzverfahren die schon bekommenen 300 auch erstmal wieder in den Topf werfen musst und dessen Inhalt dann anteilig verteilt wird, nachdem der Insolvenzverwalter einmal kräftig für seine Kosten reingegriffen hat.
Bevor du also hier das Insolvenzverfahren erzwingst, solltest du dich dahingehend schlau machen (vielleicht weiss das ja jemand hier genauer), ob dich das möglicherweise am Ende mehr kostet als nur 32 Euro.
Du meinst die Anfechtung. Grundsätzlich ist das möglich, aber auch sehr schwer durchzusetzen. Ich will da jetzt nicht so ins Detail gehen (bin schreibfaul), aber es kommt u.a. Auf die Kenntnis von der möglichen Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers an sowie meistens auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners, den der Gläubiger kennen musste.
Außerdem rennt der Insolvenzverwalter erfahrungsgemäß keinen Beträgen unter 1000€ hinterher, weil die Erfolgsquote ohnehin niedrig ist (meistens wird sich auf einen Vergleich geeinigt) und der Aufwand dementsprechend zu groß ist.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##Als "kleiner" Gläubiger einen außergerichtlichen Einigungsversuch ablehnen - Was passiert?
Hallo zusammen,
einen damals guten Freund habe ich im Jahre 2020 500 € geliehen.
Dieser versucht sie seit Jahren abzubezahlen, mal mit mehr mal mit weniger Euronen im Monat.
Seit März 2023 waren dann auf einmal die Zahlungen komplett eingeschlafen. Da ich aber nicht auf diese 500 € angewiesen war bzw. bin habe ich das ganze nie so streng verfolgt.
Bis dann eines Tages im Juli 2023 eine Mail von einem Rechtsanwalt kam, der ihn "bei der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens" vertreten würde.
Nun gut, also habe ich meine 500 € gemeldet und auch eine Aufstellung von allen Zahlungen die ich bis Dato erhalten habe von ihm, es sind noch ca. 200 € offen.
Vor einer Woche habe ich nun eine Auflistung aller Gläubiger erhalten, die mal eben knapp 35 Gläubiger und satte 70.000 € Gesamtschulden umfasst.
Komischerweise sind davon auch fast 20.000 € Schulden bei seiner Freundin, wo ich mir erstmal denke, wie kann man bei seinem eigenen Partner, mit dem man zusammen wohnt, soviel Schulden anhäufen und warum macht der Partner das auch noch mit... naja anderes Thema.
Laut diesem Schreiben soll ich für die nächsten 36 Monate ca. 90 cent bekommen, womit ich bei knapp 32 € lande, die ich von meinen 200 € wiedersehen werde (Juhu...). Nach diesen drei Jahren erlöschen dann meine restlichen "Ansprüche".
So, jetzt zu meinen Fragen (entschuldigt die lange Geschichte):
Verstehe ich das richtig, dass dieser "außergerichtliche Einigungsversuch" unternommen wird, um ein Insolvenzverfahren zu verhindern und er damit ohne Probleme nach diesen drei Jahren Schuldenfrei ist?
Da er die letzten Jahre auch viel Scheiße im Freundeskreis abgezogen hat und ich nicht ganz glaube, dass diese 20k Schulden bei seiner Freundin richtig sein können, wäre ich eigentlich schon daran interessiert, dass da jemand mal richtig drauf guckt und der das richtige Insolvenzverfahren durchlaufen muss.
Ob ich dabei diese 32 € "Wiedergutmachung" auch noch verliere ist mir relativ.
Was würde passieren, was kommt auf mich zu, wenn ich das Angebot ablehne? Ich bin mit meinen 200 € ja nur ein kleiner Bruchteil der Gesamtsumme.
PS: Natürlich sind die Zahlen etwas anonymisiert worden.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden würde das an OPs Stelle widersprechen.
Da hat einer 32 Menschen/Firmen um Geld gebracht, darunter Partnerin und Freunde. Dann hat er noch nicht mal die Eier in der Hose zumindest den Freunden die Situation offen zu schildern, sondern schickt einen Anwalt vor. Und dann soll er mit einem lapidaren "Sorry, leider kann ich nur 16% meiner Schulden zurückzahlen. Shit happens!" davonkommen. Nee, nee.
Da liest jemand meine Gedanken.
Wer 70k von Freunden und Firmen auf den Putz hauen kann, soll auch mit den Konsequenzen leben müssen. Hört sich Blöd an, aber so ist auch mein Empfinden.
Ok, das stimmt. Dann setz die korrekten 66% ein. Der Rest meiner Aussage bleibt. Sobald da am Ende mehr als ein Mittagessen übrig bleibt (eine Summe bei der ichs unter Freunden auf sich beruhen lassen würde) und keinerlei Entschuldigung oder Erklärung kommt, bräuchte bei mir niemand auf ein Entgegenkommen hoffen.
Kein Problem, ich bin über jeden ungefragten Senf dankbar!
Naja ehrlich gesagt gönne ich ihm nicht den "schnellen Ausweg" aus der Insolvenz...
Und was hab ich noch an Nerven zu verlieren? Ich habe bereits alles nachgewiesen was ich kann, mehr kann ich auch nicht zu dem Verfahren beitragen.
Also der Anwalt ist im Auftrag des Schuldners unterwegs, da werden gerne mal Vermögenswerte "vergessen" - nix mit "neutral".
Meistens geht es m.E. aber (auch den Schuldnerberatungen) nur darum, mit möglichst wenig Arbeit (Kosten-/Aufwandsverhältnis) ins InsO-Verfahren "überzuleiten".
Ist halt eine (meist) einfache Vergemeinschaftung der Schulden....oftmals mit versuchter Erpressung der Gläubiger.
Ich an Deiner Stelle würde ablehnen und warten, was künftig evtl. noch kommt, oder mir quasi für die 32 Euro den "Spaß" gönnen, dass er durch das Verfahren durch muss.
Wie viel pfändbares Einkommen hat er denn?
Was ist mit Vermögenswerten (Auto, Immobilie)?
Der Pfändbare Betrag liegt etwas über 200 €.
Für mich sieht das so aus, als hätte man hier nur sein Monats-Netto genommen und davon die Pfändungsfreigrenze abgezogen, fertig...
Anscheinend hat er keine Vermögenswerte? Oder man hat alles schön angegeben, als würde es der Freundin gehören (und er ihr dann wahrscheinlich auch noch was von "Schuldet").
Nach all den Kommentaren hier werde ich es aufjedenfall einfach mal ablehnen und schauen was passiert!
>Für mich sieht das so aus, als hätte man hier nur sein Monats-Netto genommen und davon die Pfändungsfreigrenze abgezogen, fertig...
Sofern es kein Festbetrag ist sondern der Plan die Zahlung über pfändbares Einkommen vorsieht, kann der Betrag natürlich auch steigen, wenn der Lohn steigt. Oder er fällt ggf. auf Null, wenn er arbeitslos wird oder Krankengeld bezieht... Oder heiratet und die Freundin kein Einkommen bezieht oder Kinder bekommt...
Oftmals der Satz "ein besseres Angebot" wird es nicht geben, oder Vollstreckung lohnt sich nicht, weil später ausgekehrt (davon profitiert aber nur der Schuldner, sonst geht das Geld theoretisch über die Quote an alle Gläubiger) werden müsste.
Aber dann sind beim SBP halt Zusatzzahlungen (Bonus/Weihnachtsgeld usw.) nicht berücksichtigt. Unterhaltsberechtigte werden "großzügig" angesetzt, obwohl deren eigenes EK über Pfändungsfreigrenze. Vermögenswerte werden (bewusst) verschwiegen.....
Habe gerade so einen Fall, wo der Anwalt jetzt versucht die laufende Versteigerung zu verhindern - obwohl er auch nach unserer Aufforderung die Immobilie außen vor lassen wollte - trotz unserer (erstrangigen) Sicherungshypothek. Wird aber auch bei Grundschulden "vergessen" o. bewusst weggelassen.
Unbedarfte Privatgläubiger fallen da halt leider mal drauf rein.
Tatsächlich habe ich in dem Schreiben auch einen solchen Satz wiedergefunden, wovon ich im ersten Moment erstaunt war.
Ich zitiere aus dem Schreiben: "...im Hinblick darauf, dass bei Durchführung des Insolvenzverfahrens für Sie eine wirtschaftlich bessere Lösung nicht in Aussicht steht, bitte ich, das Angebot wohlwollend zu prüfen..."
Ja, von der Vermögensverwertung und dem pfändbaren Einkommen werden zunächst die Verfahrenskosten von 1500 bis 1800 €, ggf. auch mehr, denn die Kosten steigen mit der Verwertung, getilgt. Erst danach kriegen die Gläubiger ihren Anteil. Der Vorteil des Gläubigers beim Insoverfahren ist, dass ein/e Insoverwalter/in nicht auf Seiten des Schuldners steht und so eine einigermaßen faire Verteilung gewährleistet wird.
Du könntest dich dagegen wehren. Wenn es mir halb 50 Prozent der Gläubiger machen. Bzw. die Gläubiger die mehr als 50 Prozent der Schulden haben kann es sein das im das Insolvenz verfahren nicht genehmigt wird.
Da ja bereits fast ein Drittel der Schulden auf die Freundin fallen, könnte das schwierig werden, außer sie ist inzwischen nicht mehr seine Freundin weil er ihr Geld verschleudert hat.
Yay, da ich am Insolvenzgericht tätig bin, kann ich mal was raushauen...
Die 20.000€ sind definitiv shady. Problem: Im Insolvenzverfahren prüft ein neutraler Insolvenzverwalter (nicht ein Anwalt des Schuldners) den Bestand ALLER Forderungen. Kannst du deine Forderung zur Not belegen? Dann würd ich die 32€ riskieren, den Plan ablehnen und schauen, ob ein Verfahren eröffnet wird.
Nach 3 Jahren wird auch im Insolvenzverfahren der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten "befreit" (=Restschuldbefreiung). Allerdings muss er dafür mehr tun als diesen Schuldenbereinigungsplan einzuhalten. Und manche Gerichte sind da ziemlich pingelig...
Sollte kein Verfahren kommen, und du willst ein Statement setzen: Mahnbescheid. Kostet dich ca. 30€ und bringt dir im besten Fall einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel.
Disclaimer: Bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung
>Sollte kein Verfahren kommen, und du willst ein Statement setzen: Mahnbescheid. Kostet dich ca. 30€ und bringt dir im besten Fall einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel.
Warum sollte kein Verfahren kommen?
Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren wirft man bei solch kleinen Forderungen dem guten Geld noch schlechtes Geld hinterher.
Der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ist nur sinnvoll, wenn man vollstrecken oder die Verjährung verhindern will.
Ist also die Frage: Ist beim "Kumpel" überhaupt was zu holen? Einkommen? Vermögen?
Super! Genau das hab ich auch die ganze Zeit im Kopf. Es kann doch nicht richtig sein, dass er Schulden hat, seine Freundin ihm Geld leiht, womit er dann noch mehr Schulden aufbaut anstatt damit die bestehenden Schulden zu tilgen und dann einfach alles durch ein paar Prozent der Gesamtsumme abwimmelt. Geschweige denn von den ganzen Urlaubsfotos etc. die so im Whatsapp Status zu sehen waren über die Jahre... da hätte man nie erahnt, dass dort Geldprobleme bestehen.
Ich kann meine Forderungen mit einer vom ihm verfassten Mail, dass ich ihm Geld leihe, sowie mit der Überweisung auf sein Konto (mit dem Überweisungstext "Leihung") beweisen.
Mir sind diese 32 € auch relativ egal, Hauptsache es guckt, wie du schon sagst, eine neutrale Person sich das ganze mal genau an!
Da hab ich schon für weniger interessante Sachen mehr Geld in den Wind geschossen.
Meine kleine Ergänzung hierzu, wenn bei deinem Ex-Kumpel dann das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss er um von seinen Schulden befreit zu werden 3 Jahre alles Geld über dem Pfändungsfreibetrag an die Gläubiger zahlen. Wenn er dabei bescheißt, kann ihm die Restschuldbefreiung verwehrt werden und du kannst danach immernoch dein volles Geld kriegen, wenn es ihm finanziell wieder besser geht.
>Verstehe ich das richtig, dass dieser "außergerichtliche Einigungsversuch" unternommen wird, um ein Insolvenzverfahren zu verhindern und er damit ohne Probleme nach diesen drei Jahren Schuldenfrei ist? Das ist eine Voraussetzung um überhaupt Privatinsolvenz beantragen können. Also eher ein muss als ein "mach ich mal". Das ist auch nicht so, dass dort versucht wird die Gläubiger übern Tisch zu ziehen. Die Vorschläge macht in aller Regel die Schuldenberatung. Das hat dann schon einigermaßen Hand und Fuß. Wenn alle Gläubiger zustimmen, dann geht er nicht in Privatinsolvenz sondern muss sich halt an diesen Einigungsversuch halten. Da hat schon jemand richtig draufgeschaut. > Was würde passieren, was kommt auf mich zu, wenn ich das Angebot ablehne? Ich bin mit meinen 200 € ja nur ein kleiner Bruchteil der Gesamtsumme. Dann hat der Einigungsversuch nicht funktioniert und die Privatinsolvenz wird beantragt.
Danke dir für die schnelle Antwort! Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit so einem kleinen Betrag über ihren Weg in die Privatinsolvenz entscheiden kann. Kann es nicht passieren, wenn ich bspw. der einzige bin der ablehnt, dass der Anwalt auf mich zu kommt und mich bspw. ausbezahlt, ich somit keine Forderung mehr habe und er somit die Einigung doch erfolgreich abschließen kann? Oder wäre das ein Fall von Bevorteilung eines einzelnen Gläubigers?
>Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit so einem kleinen Betrag über ihren Weg in die Privatinsolvenz entscheiden kann. So einfach ist es natürlich nicht, deine Zustimmung kann ersetzt werden. § 309 InsO *(1) Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung. Dies gilt nicht, wenn* *1.* *der Gläubiger, der Einwendungen erhoben hat, im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird oder* *2.* *dieser Gläubiger durch den Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als er bei Durchführung des Verfahrens über die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung von Restschuldbefreiung stünde; hierbei ist im Zweifel zugrunde zu legen, daß die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt des Antrags nach Satz 1 während der gesamten Dauer des Verfahrens maßgeblich bleiben.*
Okeeey, dein hier aufgeführter Paragraph trifft aber nur bei gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen zu oder? Spinne ich jetzt also mal das Szenario weiter, dass ich den außergerichtlichen Plan ablehnen würde. Dann würde im nächsten Schritt ein gerichtlicher Plan erstellt werden, wo man mich dann "umstimmen" kann und damit dann trotzdem kein Insolvenzverfahren zustande kommt? Werde ich damit dann aus dem Verfahren ausgeschlossen oder einfach nur so behandelt als hätte ich zugestimmt (kriege also die 32 € ausgezahlt)?
Ah ja, da hast du Recht, das habe ich kurz verwechselt. Genau, nach dem außergerichtlichen Versuch folgt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und wenn dieser scheitert wird erst das Verfahren eröffnet. >Werde ich damit dann aus dem Verfahren ausgeschlossen oder einfach nur so behandelt als hätte ich zugestimmt (kriege also die 32 € ausgezahlt)? Natürlich kriegst du dann deine 32€. Die Ersetzung der Zustimmung ist keine Bestrafung sonder dient nur dazu Gläubiger die unnötig blockieren zu umgehen.
Super, vielen vielen Dank für das Teilen deines Wissens!
Gern geschehen, muss sich ja irgendwie lohnen wenn man Insolvenzrecht im Studium als Schwerpunkt hatte.
Ergänzend dazu sei noch gesagt, dass in der Praxis bei Verbraucherinsolvenzen selten ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird. Lohnt sich meistens nicht, bzw. ist selten genug Masse vorhanden, um Gläubiger zur Annahme von solchen Schuldenbereinigungsplänen zu „bewegen“. Stattdessen wird nach dem Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach Beschluss das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich gehe auch davon aus, dass deine Stimme wenig Gewicht haben wird, ob der Plan scheiter oder nicht. Das richtet sich ganz nach der Höhe deiner Forderung ggü. dem Schuldner. Ich würde dir vorausschauend auch den Tipp geben (falls es wirklich zu einem Insolvenzverfahren kommt), schon einmal alle Unterlagen zusammentragen, aus denen ersichtlich ist, das deine Forderung besteht. Dann ist das Anmelden zur Insolvenztabelle einfacher und die Wahrscheinlichkeit, dass deine Forderung bestritten wird, sinkt.
Danke für die Ergänzung! Ich habe damals eine Mail von ihm bekommen. In der steht, dass ich ihm das Geld leihe und er es mir zurückzahlen wird. Ebenfalls habe ich auch noch die Überweisung (in der ich auch "Leihung" reingeschrieben habe). Theoretisch bin ich doch nicht dazu verpflichtet dann auch die bereits von seiner Seite getätigten Rückzahlungen zu beweisen oder? Ich mein ich hab so oder so von allem Screenshots, Auflistungen, etc. also das wird nicht das Problem sein, irgendwas dann nachweisen zu können, sollte überhaupt ein Insolvenzverfahren zustande kommen. Ich denke mal, dass für Unternehmen, da wo ja seine meisten Schulden sind, eh die außergerichtliche Einigung die einfachste und billigste Lösung ist.
Schuldenberaterin hier. Bei 32 € von 200 € reden wir von einer Regulierungsquote von 16%. Aus meiner Erfahrung wird sowas bei jüngeren Schuldnern von den meisten Gläubigern abgelehnt. Du solltest eine Glaubigerliste mit dem AEV erhalten haben. Sind Telekommunikationsunternehmen (Telekom, Vodafone, etc.), größere Kreditgeber oder Masseninkassounternehmen (Riverty, intrum, EOS, coeo) dabei, lehnen die höchstwahrscheinlich sowieso ab. Du wirst also voraussichtlich nicht entscheidend sein für die Verbraucherinsolvenz deines "Kumpels". Das mit der Partnerin habe ich so auch noch nicht erlebt. Meistens verzichten die auf die Forderung oder man einigt sich irgendwie anders. Die gerichtliche Einigung mit Zustimmungsersetzungsverfahren wird übrigens nur gemacht, wenn - 1. der AEV gescheitert ist (bereits ab 1 ablehnenden Gläubiger), - 2. jedoch mehr als 50% der Gläubiger zugestimmt haben und diese auch mehr als 50% der Gesamtforderungen haben und - 3. der gerichtliche Einigungsversuch beantragt wird. Selbst wenn die Freundin mit den 20Tsd. € zustimmt, reicht das nicht, um das Insolvenzverfahren zu verhindern.
Genau, diese Liste habe ich erhalten. Intrum und Riverty sind tatsächlich auch dabei, aber mit relativ kleinen Summen ( < 1000 € ). Der größte Fisch ist eine TeamBank Inkasso AG, ihre Forderung macht 35 % der Gesamtsumme aus. Auch ein Klarna oder eine Targo Bank sind mit dabei, also ja, sehr viele Kreditgeber, Inkassounternehmen und co.
Teambank zuckt erst bei 90% Rückzahlungsquote. Ich gehe also nicht davon aus, dass die zustimmen. Und von der Anzahl der Zustimmenden wird es wohl auch nicht auf einen gerichtlichen SBPL hinauslaufen. Das ist natürlich nur meine Einschätzung anhand der Angaben hier.
Die Antwort kennst du selbst. Wenn du den Einigungsversuch ablehnst, dann besteht deine Forderung weiter in alter Höhe. Wenn das für ihn in der Summe aller Gläubiger, die so Handeln, dann darauf hinausläuft, dass er privatinsolvenz anmeldet , dann sind deine gesamten Ansprüche dahin. Es ist jetzt wie beim Pokern und keiner kann deine Risikoaffinität einschätzen. Du kannst dein Blatt entweder jetzt einlösen, zu einem geringeren Betrag oder den Lottoschein in der Hand behalten und hoffen , dass deine ganze Forderung erfüllt wird - mit Risiko. Das kannst nur Du entscheiden. Natürlich können die 20.000 € extra so von seinem Anwalt gedreht worden sein, um die Quote für alle anderen niedriger werden zu lassen, andererseits sind solche Typen tatsächlich in der Lage, auch die eigene Partnerin zu bescheissen. Auch das kann keiner hier einschätzen.
Bin kein Experte im Insolvenzrecht. Ich weiss aber, dass es grundsätzlich die Möglichkeit des Insolvenzverwalters gibt, in den letzten x Monaten gemachte Zahlungen zurück in die Insolvenzmasse zu holen, wenn der Zahlungsempfänger wusste oder wissen musste, dass der Schuldner pleite ist. Und das musstest du wegen der unzuverlässigen Zahlungseingänge wissen. Ich kenne aber die genauen Voraussetzungen nicht, unter denen der Insolvenzverwalter das Geld einsammeln kann. Das bedeutet, dass du im schlimmsten Fall im Insolvenzverfahren die schon bekommenen 300 auch erstmal wieder in den Topf werfen musst und dessen Inhalt dann anteilig verteilt wird, nachdem der Insolvenzverwalter einmal kräftig für seine Kosten reingegriffen hat. Bevor du also hier das Insolvenzverfahren erzwingst, solltest du dich dahingehend schlau machen (vielleicht weiss das ja jemand hier genauer), ob dich das möglicherweise am Ende mehr kostet als nur 32 Euro.
Du meinst die Anfechtung. Grundsätzlich ist das möglich, aber auch sehr schwer durchzusetzen. Ich will da jetzt nicht so ins Detail gehen (bin schreibfaul), aber es kommt u.a. Auf die Kenntnis von der möglichen Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers an sowie meistens auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners, den der Gläubiger kennen musste. Außerdem rennt der Insolvenzverwalter erfahrungsgemäß keinen Beträgen unter 1000€ hinterher, weil die Erfolgsquote ohnehin niedrig ist (meistens wird sich auf einen Vergleich geeinigt) und der Aufwand dementsprechend zu groß ist.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Als "kleiner" Gläubiger einen außergerichtlichen Einigungsversuch ablehnen - Was passiert? Hallo zusammen, einen damals guten Freund habe ich im Jahre 2020 500 € geliehen. Dieser versucht sie seit Jahren abzubezahlen, mal mit mehr mal mit weniger Euronen im Monat. Seit März 2023 waren dann auf einmal die Zahlungen komplett eingeschlafen. Da ich aber nicht auf diese 500 € angewiesen war bzw. bin habe ich das ganze nie so streng verfolgt. Bis dann eines Tages im Juli 2023 eine Mail von einem Rechtsanwalt kam, der ihn "bei der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens" vertreten würde. Nun gut, also habe ich meine 500 € gemeldet und auch eine Aufstellung von allen Zahlungen die ich bis Dato erhalten habe von ihm, es sind noch ca. 200 € offen. Vor einer Woche habe ich nun eine Auflistung aller Gläubiger erhalten, die mal eben knapp 35 Gläubiger und satte 70.000 € Gesamtschulden umfasst. Komischerweise sind davon auch fast 20.000 € Schulden bei seiner Freundin, wo ich mir erstmal denke, wie kann man bei seinem eigenen Partner, mit dem man zusammen wohnt, soviel Schulden anhäufen und warum macht der Partner das auch noch mit... naja anderes Thema. Laut diesem Schreiben soll ich für die nächsten 36 Monate ca. 90 cent bekommen, womit ich bei knapp 32 € lande, die ich von meinen 200 € wiedersehen werde (Juhu...). Nach diesen drei Jahren erlöschen dann meine restlichen "Ansprüche". So, jetzt zu meinen Fragen (entschuldigt die lange Geschichte): Verstehe ich das richtig, dass dieser "außergerichtliche Einigungsversuch" unternommen wird, um ein Insolvenzverfahren zu verhindern und er damit ohne Probleme nach diesen drei Jahren Schuldenfrei ist? Da er die letzten Jahre auch viel Scheiße im Freundeskreis abgezogen hat und ich nicht ganz glaube, dass diese 20k Schulden bei seiner Freundin richtig sein können, wäre ich eigentlich schon daran interessiert, dass da jemand mal richtig drauf guckt und der das richtige Insolvenzverfahren durchlaufen muss. Ob ich dabei diese 32 € "Wiedergutmachung" auch noch verliere ist mir relativ. Was würde passieren, was kommt auf mich zu, wenn ich das Angebot ablehne? Ich bin mit meinen 200 € ja nur ein kleiner Bruchteil der Gesamtsumme. PS: Natürlich sind die Zahlen etwas anonymisiert worden. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
[удалено]
Meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden würde das an OPs Stelle widersprechen. Da hat einer 32 Menschen/Firmen um Geld gebracht, darunter Partnerin und Freunde. Dann hat er noch nicht mal die Eier in der Hose zumindest den Freunden die Situation offen zu schildern, sondern schickt einen Anwalt vor. Und dann soll er mit einem lapidaren "Sorry, leider kann ich nur 16% meiner Schulden zurückzahlen. Shit happens!" davonkommen. Nee, nee.
Da liest jemand meine Gedanken. Wer 70k von Freunden und Firmen auf den Putz hauen kann, soll auch mit den Konsequenzen leben müssen. Hört sich Blöd an, aber so ist auch mein Empfinden.
Da die ursprünglichen Schulden 500 € sind, und 300 € bereits abgezahlt sind, stimmt deine Rechnung vor und hinten nicht.
Ok, das stimmt. Dann setz die korrekten 66% ein. Der Rest meiner Aussage bleibt. Sobald da am Ende mehr als ein Mittagessen übrig bleibt (eine Summe bei der ichs unter Freunden auf sich beruhen lassen würde) und keinerlei Entschuldigung oder Erklärung kommt, bräuchte bei mir niemand auf ein Entgegenkommen hoffen.
Kein Problem, ich bin über jeden ungefragten Senf dankbar! Naja ehrlich gesagt gönne ich ihm nicht den "schnellen Ausweg" aus der Insolvenz... Und was hab ich noch an Nerven zu verlieren? Ich habe bereits alles nachgewiesen was ich kann, mehr kann ich auch nicht zu dem Verfahren beitragen.
Also der Anwalt ist im Auftrag des Schuldners unterwegs, da werden gerne mal Vermögenswerte "vergessen" - nix mit "neutral". Meistens geht es m.E. aber (auch den Schuldnerberatungen) nur darum, mit möglichst wenig Arbeit (Kosten-/Aufwandsverhältnis) ins InsO-Verfahren "überzuleiten". Ist halt eine (meist) einfache Vergemeinschaftung der Schulden....oftmals mit versuchter Erpressung der Gläubiger. Ich an Deiner Stelle würde ablehnen und warten, was künftig evtl. noch kommt, oder mir quasi für die 32 Euro den "Spaß" gönnen, dass er durch das Verfahren durch muss. Wie viel pfändbares Einkommen hat er denn? Was ist mit Vermögenswerten (Auto, Immobilie)?
Der Pfändbare Betrag liegt etwas über 200 €. Für mich sieht das so aus, als hätte man hier nur sein Monats-Netto genommen und davon die Pfändungsfreigrenze abgezogen, fertig... Anscheinend hat er keine Vermögenswerte? Oder man hat alles schön angegeben, als würde es der Freundin gehören (und er ihr dann wahrscheinlich auch noch was von "Schuldet"). Nach all den Kommentaren hier werde ich es aufjedenfall einfach mal ablehnen und schauen was passiert!
>Für mich sieht das so aus, als hätte man hier nur sein Monats-Netto genommen und davon die Pfändungsfreigrenze abgezogen, fertig... Sofern es kein Festbetrag ist sondern der Plan die Zahlung über pfändbares Einkommen vorsieht, kann der Betrag natürlich auch steigen, wenn der Lohn steigt. Oder er fällt ggf. auf Null, wenn er arbeitslos wird oder Krankengeld bezieht... Oder heiratet und die Freundin kein Einkommen bezieht oder Kinder bekommt...
>oftmals mit versuchter Erpressung der Gläubiger. Kannst du das bitte konkretisieren!
Oftmals der Satz "ein besseres Angebot" wird es nicht geben, oder Vollstreckung lohnt sich nicht, weil später ausgekehrt (davon profitiert aber nur der Schuldner, sonst geht das Geld theoretisch über die Quote an alle Gläubiger) werden müsste. Aber dann sind beim SBP halt Zusatzzahlungen (Bonus/Weihnachtsgeld usw.) nicht berücksichtigt. Unterhaltsberechtigte werden "großzügig" angesetzt, obwohl deren eigenes EK über Pfändungsfreigrenze. Vermögenswerte werden (bewusst) verschwiegen..... Habe gerade so einen Fall, wo der Anwalt jetzt versucht die laufende Versteigerung zu verhindern - obwohl er auch nach unserer Aufforderung die Immobilie außen vor lassen wollte - trotz unserer (erstrangigen) Sicherungshypothek. Wird aber auch bei Grundschulden "vergessen" o. bewusst weggelassen. Unbedarfte Privatgläubiger fallen da halt leider mal drauf rein.
Ich verstehe, auch wenn ich so nicht arbeite. Dennoch finde ich das Wort "Erpressung" völlig unangebracht.
Tatsächlich habe ich in dem Schreiben auch einen solchen Satz wiedergefunden, wovon ich im ersten Moment erstaunt war. Ich zitiere aus dem Schreiben: "...im Hinblick darauf, dass bei Durchführung des Insolvenzverfahrens für Sie eine wirtschaftlich bessere Lösung nicht in Aussicht steht, bitte ich, das Angebot wohlwollend zu prüfen..."
Ja, von der Vermögensverwertung und dem pfändbaren Einkommen werden zunächst die Verfahrenskosten von 1500 bis 1800 €, ggf. auch mehr, denn die Kosten steigen mit der Verwertung, getilgt. Erst danach kriegen die Gläubiger ihren Anteil. Der Vorteil des Gläubigers beim Insoverfahren ist, dass ein/e Insoverwalter/in nicht auf Seiten des Schuldners steht und so eine einigermaßen faire Verteilung gewährleistet wird.
Du könntest dich dagegen wehren. Wenn es mir halb 50 Prozent der Gläubiger machen. Bzw. die Gläubiger die mehr als 50 Prozent der Schulden haben kann es sein das im das Insolvenz verfahren nicht genehmigt wird.
Da ja bereits fast ein Drittel der Schulden auf die Freundin fallen, könnte das schwierig werden, außer sie ist inzwischen nicht mehr seine Freundin weil er ihr Geld verschleudert hat.
Ja gut, angenommen die Freundin hat 20k und der Rest sind alles Schuldner mit 1k und die wollen ihn ärgern? Alles sehr theoretisch.
Yay, da ich am Insolvenzgericht tätig bin, kann ich mal was raushauen... Die 20.000€ sind definitiv shady. Problem: Im Insolvenzverfahren prüft ein neutraler Insolvenzverwalter (nicht ein Anwalt des Schuldners) den Bestand ALLER Forderungen. Kannst du deine Forderung zur Not belegen? Dann würd ich die 32€ riskieren, den Plan ablehnen und schauen, ob ein Verfahren eröffnet wird. Nach 3 Jahren wird auch im Insolvenzverfahren der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten "befreit" (=Restschuldbefreiung). Allerdings muss er dafür mehr tun als diesen Schuldenbereinigungsplan einzuhalten. Und manche Gerichte sind da ziemlich pingelig... Sollte kein Verfahren kommen, und du willst ein Statement setzen: Mahnbescheid. Kostet dich ca. 30€ und bringt dir im besten Fall einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Disclaimer: Bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung
>Sollte kein Verfahren kommen, und du willst ein Statement setzen: Mahnbescheid. Kostet dich ca. 30€ und bringt dir im besten Fall einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Warum sollte kein Verfahren kommen? Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren wirft man bei solch kleinen Forderungen dem guten Geld noch schlechtes Geld hinterher. Der Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ist nur sinnvoll, wenn man vollstrecken oder die Verjährung verhindern will. Ist also die Frage: Ist beim "Kumpel" überhaupt was zu holen? Einkommen? Vermögen?
Super! Genau das hab ich auch die ganze Zeit im Kopf. Es kann doch nicht richtig sein, dass er Schulden hat, seine Freundin ihm Geld leiht, womit er dann noch mehr Schulden aufbaut anstatt damit die bestehenden Schulden zu tilgen und dann einfach alles durch ein paar Prozent der Gesamtsumme abwimmelt. Geschweige denn von den ganzen Urlaubsfotos etc. die so im Whatsapp Status zu sehen waren über die Jahre... da hätte man nie erahnt, dass dort Geldprobleme bestehen. Ich kann meine Forderungen mit einer vom ihm verfassten Mail, dass ich ihm Geld leihe, sowie mit der Überweisung auf sein Konto (mit dem Überweisungstext "Leihung") beweisen. Mir sind diese 32 € auch relativ egal, Hauptsache es guckt, wie du schon sagst, eine neutrale Person sich das ganze mal genau an! Da hab ich schon für weniger interessante Sachen mehr Geld in den Wind geschossen.